Versicherung kürzt Leistungen

Hustenstiller im Straßenverkehr kann teuer enden

Die Deutschen husten und schniefen sich durch die Erkältungszeit: Doch während manche nur Rechnungen für Bonbons und Tee zahlen müssen, muss eine Autofahrerin aus Nordrhein-Westfalen nun auch für den Schaden nach einem Autounfall aufkommen. Der Grund: ihr Hustenstiller.
© dpa/picture alliance
Zwei Apotheker-Azubis mischen ein Arzneimittel zusammen: Für den Straßenverkehr sind viele Medikamente nicht ungefährlich.

Eine erkältete Autofahrerin schluckte nichtsahnend ein Medikament, genauer gesagt einen Hustenstiller mit dem Inhaltsstoff Codein. Kurz darauf verursachte sie einen Unfall – und ihre Versicherung weigerte sich, den Schaden komplett zu übernehmen.

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Und tatsächlich: Liest man den Beipackzettel, so wird dort empfohlen, sich nach der Einnahme nicht mehr hinters Steuer zu setzen. Das Reaktionsvermögen könne beeinträchtigt werden. Viele erkältete Autofahrer setzen sich über diesen Hinweis aber einfach hinweg: Es sei ja bloß Hustensaft. Oder? 

Jedes fünfte Medikament betroffen 

Eben nicht. Das kann auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club bestätigen. Er appelliert in seiner Broschüre „Medikamente im Straßenverkehr“ an alle Autofahrer, die Beipackzettel auch ernst zu nehmen: „Rund ein Fünftel aller Medikamente, die derzeit auf dem Markt sind, haben Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Dies gilt insbesondere für Präparate, die auf das Gehirn oder das Herzkreislaufsystem wirken“, heißt es in dem Prospekt weiter. Nicht wenige enthielten „Alkohol im zweistelligen Prozentbereich“. 

Wer daran nicht denke und unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursache, dem drohten Geldstrafen, Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen, so eine ADAC-Sprecherin gegenüber der Westfalenpost.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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