Beschäftigte nutzen den Arbeitsrechtsschutz 2026 häufiger als in den Vorjahren. Das meldet der Versichererverband GDV auf Basis einer aktuellen Statistik. Vor allem Streitigkeiten ums Arbeitsverhältnis fallen stärker ins Gewicht.
„Im zweiten Quartal 2026 entfielen bereits 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Ein Jahr zuvor waren es 14,6 Prozent und 2024 noch 14,2 Prozent“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Noch deutlicher zeigt sich der Trend im Geld. Von Januar bis Juni 2026 entfielen 38,6 Prozent aller Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer auf den Arbeitsrechtsschutz. 2025 waren es nach dem zweiten Quartal 36,8 Prozent und 2024 sogar nur 33,9 Prozent.
Der Verband verweist als Ursache auf die schwache Wirtschaft in Deutschland. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als ein Prozent. Zugleich bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen über dem Vorjahresniveau. Von Januar bis Juni 2026 zählte das Statistische Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, 6,7 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Auch der Arbeitsmarkt liefert laut GDV Anzeichen. Im August waren in Deutschland gut 3 Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einer weiterhin schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt.
„Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, nehmen auch die Konflikte am und um den Arbeitsplatz zu. Für Beschäftigte kann es dann schnell um die eigene wirtschaftliche Existenz gehen“, so Asmussen. „Der Arbeitsrechtsschutz gewinnt deshalb gerade in einer Phase schwacher Konjunktur zunehmend an Bedeutung.“
Vor diesem Hintergrund haben Rechtsschutzversicherer ihre Lagebewertung angepasst. Fast alle befragten Unternehmen berichteten im ersten Quartal 2026 von einer ungünstigeren Schadenentwicklung als im Vorjahr. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Rechtsschutz weiter. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der GDV für die Rechtsschutzversicherung ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent.
Im Kündigungsfall gilt: Arbeitnehmer mit Arbeitsrechtsschutz sollten sich zunächst an den Versicherer wenden. Viele Anbieter vermitteln eine schnelle anwaltliche Erstberatung. Kommt es zu einer Kündigungsschutzklage, trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten im vereinbarten Umfang. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen.
Insgesamt steigt die Zahl der Rechtsschutzversicherten in Deutschland. 2025 kamen auf rund 26,2 Millionen Verträge etwa 5,1 Millionen Schadenfälle. Der Schadenaufwand lag bei rund 4,1 Milliarden Euro. Zehn Jahre zuvor waren es rund 2,7 Milliarden Euro. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
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