Arag lenkt ein

Rechtsschutzversicherer muss nicht für Anwalt-Wechsel zahlen – und tut es trotzdem

Claudia J. ist nach einem Überfall im Parkhaus schwer traumatisiert. Der Täter wird gefasst. Im späteren Gerichtsverfahren wechselt sie den Anwalt, weil sie sich unverstanden fühlt. Doch ihre Rechtsschutzversicherung will nur einen Anwalt bezahlen. Vertrauensverlust und Kompetenzzweifel rechtfertigen keine Kostenübernahme, stellt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten im Verbrauchermagazin „Markt“ klar. Wie der Fall ausgegangen ist, erfahren Sie hier.
© Screenshot NDR.de
„Es ist rechtens, dass die Zahlung eines zweiten Anwalts verweigert wird, denn das ist üblicherweise in den Versicherungsbedingugen ausgeschlossen. Deswegen lohnt sich immer ein Blick in das Kleingedruckte“, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV).

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