Wichtig für Handwerker

Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht richtig absichern

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört bekanntlich zu den wichtigsten gewerblichen Policen. Was viele aber nicht wissen: Nicht jede BHV zahlt auch automatisch für sogenannte Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt). Das kann gerade für Handwerksbetriebe böse finanzielle Folgen haben.
Handwerker_Bohrer_Mittel
© Pexels
Die Absicherung von Tätigkeitsschäden ist speziell für Handwerksbetriebe sinnvoll.

Hier geht es zu dem Beitrag.

Mehr zum Thema

bAV: Pensionsrückstellungen auch für Investmentvermögen

Unternehmen dürfen auch dann Pensionsrückstellungen bilden, wenn die tatsächliche spätere Betriebsrente noch nicht feststeht. Das…

Cyberversicherung: Nur 5 Prozent der Firmen abgesichert

„Nur rund 5 Prozent der Unternehmen sind gegen die Folgen eines Cyberangriffs versichert. Das sagt…

Altersvorsorgedepot-Musterfall: Menschen mit 40 Jahren

Die Vorteile für junge Menschen, begründet durch Zinseszinseffekt und einen langen Anlagehorizont, haben wir im…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert