Wenn Versicherer auch Lösegeld versichern wollen, ist das gar nicht so einfach. Zumindest müssen sie dafür einige spezielle Regeln beachten, die die Finanzaufsicht Bafin jetzt veröffentlicht hat.
Grundlage ist das Rundschreiben 01/2026 (VA). Es betrifft sämtliche Risiken aus Lösegeldforderungen, zum Beispiel bei Entführung, Cyberangriffen über Ransomware und Produkterpressung.
Hier sind sie in leicht verkürzter Form:
Außerdem erwartet die Bafin ausdrücklich, dass sich Versicherer mit den Besonderheiten in Zusammenhang mit Entführungsfällen genau und fortlaufend auseinandersetzen. Und zwar, bevor sie die Police auf den Markt bringen.
Die genannten Regeln gelten für alle Erstversicherer, die in Deutschland für die Schaden- und Unfallversicherung zugelassen sind, und für Versicherer aus anderen Mitglieds- und Vertragsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die auf dem deutschen Markt unterwegs sind.
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