So läuft das mit der Verlusterklärung

Versicherungsschein verloren – was nun?

Ob versehentlich weggeworfen, bei einem Umzug verloren oder schlicht verlegt; der Versicherungsschein will sich einfach nicht mehr anfinden. Wir erklären, was dann zu tun ist und warum hier ein Online-Versicherungsabschluss Vorteile bietet.
Frau sucht Ordner: Bei so einem Akten-Chaos kann schnell mal ein Versicherungsschein verloren gehen.
© picture alliance / dpa-Zentralbild | Hans Wiedl
Frau sucht Ordner: Bei so einem Akten-Chaos kann schnell mal ein Versicherungsschein verloren gehen.

Jeder Kunde, der eine Versicherung abschließt, erhält vom Versicherungsanbieter einen Versicherungsschein zugesendet. In diesem Dokument, das auch Versicherungspolice oder Legitimationspapier genannt wird, sind alle wesentlichen Bedingungen des Versicherungsvertrags aufgeführt und sollte nicht verloren werden.

  • Dazu zählen der Beginn und das Ende der Vertragslaufzeit sowie Name und Anschrift von Versicherungsnehmer und -geber.
  • Die konkret vereinbarten Versicherungsleistungen sind im Versicherungsschein genau beschrieben.
  • Auch der zu zahlende Beitrag ist genannt.
  • Ebenso sind im Versicherungsschein mögliche Sonderregelungen oder Leistungsausschlüsse ausgewiesen, die zuvor vertraglich vereinbart wurden.
  • Auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Anbieters und das Widerrufsrecht müssen im Versicherungsschein zwingend aufgeführt sein.

Der Kunde ist der Versicherungsinhaber und muss den Versicherungsschein sicher aufbewahren. Denn dieser ist in vielen Fällen vorzuweisen, um eine Leistung des Versicherers zu erhalten.

Versicherungsschein verloren – Neuausstellung beantragen

Ist die Police beziehungsweise der Versicherungsschein aus irgendeinem Grund nicht mehr auffindbar und verloren, muss der Kunde seinen Versicherer anfragen und um eine Neuausstellung bitten. Dies geschieht üblicherweise über eine Verlusterklärung gegenüber dem Versicherer. Der Kunde muss darin namentlich bestätigen, dass der Versicherungsschein verlorengegangen ist und die Versicherungsnummer angeben.

Der Versicherer stellt dann im Fall eines Verlusts einen neuen Versicherungsschein aus. Dieser muss mindestens das gleiche Leistungsniveau beschreiben wie die Konditionen bei Abschluss der Versicherung. Die Versicherungskonditionen dürfen aber besser ausfallen, etwa wenn der Versicherer in der Zwischenzeit manche Bedingungen der Police nachgebessert hat. Der Versicherer darf dem Kunden die Kosten für die Neuausstellung des Versicherungsscheins in Rechnung stellen.

Für manche Versicherungen – etwa die Lebensversicherung – gilt eine gesetzliche Regelung (BGB Paragraf 808 (2)), dass der Verlust des originalen Versicherungsscheins zu einer sogenannten Kraftloserklärung der Versicherung führen kann. Bei der Todesfallleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung pochen daher viele Versicherer auf das Original. Hier ist der Kunde demnach bei Verlust des Versicherungsscheins von der Kulanz des Versicherers abhängig und kann im Fall eines verloren gegangenen Scheins leer ausgehen.

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Was gilt bei Online-Abschluss der Versicherung?

Bei einer online abgeschlossenen Versicherung gelten andere Regeln. Denn Digitalversicherer versenden keine Papierdokumente oder Versicherungsscheine. Sie legen ihre Versicherungsleistungen in einem Online-Portal ab, zu dem der Kunde Zugang erhält. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen zur Versicherung können ausgedruckt werden, der Kunde ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine Unterschrift ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig.

Da digitale Dokumente und Versicherungsscheine in der Cloud gespeichert und abgesichert sind, können sie de facto nicht verloren gehen. Kunden haben mit einem persönlichen Passwort jederzeit Zugriff auf alle ihre Vertragsunterlagen. Dies beschleunigt im Fall eines Schadens zudem die Abwicklung, denn diese wird in vielen Fällen ebenfalls online vorgenommen.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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