Schäden in Millionenhöhe

Wenn Schiffe in Not geraten – Wer zahlt die Rettung?

Das Containerschiff „Mumbai Maersk“ lief vor kurzem vor Wangerooge auf Grund – konnte aber schnell wieder flott gemacht werden. Nicht immer gehen Schiffsunfälle aber so glimpflich aus, die Kosten für Schäden und Bergung können schnell in die Millionen gehen. Aber Eigentümer können sich mit einer bestimmten Versicherung vor den Folgen schützen.
© picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Zwei Schlepper begleiten die Mumbai Maersk in den Hafen Bremerhavens: Das Containerschiff war vor Wangerooge havariert.

Etwa 90 Prozent aller Güter werden auf dem Seeweg transportiert, viele davon auf gigantischen Containerschiffen. Dabei passieren statistisch gesehen weltweit jeden Tag rund sieben Schiffsunfälle, berichtet die R+V – etwa durch Maschinenbruch, Kollisionen mit anderen Schiffen, Feuer oder Fehler bei der Navigation.

„Bei Seenot darf der Kapitän alles tun, um das Schiff und die Ladung zu retten“, erklärt Torben Siegmund, Abteilungsleiter Transportversicherungen bei der R+V-Tochter Kravag. „So kann er beispielsweise Container über Bord werfen lassen oder Laderäume fluten. Und er darf Schlepper beauftragen, die ein festgefahrenes Schiff befreien oder in einen Hafen manövrieren.“

Dabei gelte das Solidaritätsprinzip, so Siegmund weiter: „Der Reeder und alle Kaufleute, die auf einem Schiff Waren transportieren lassen, bilden eine Gefahrengemeinschaft. Das bedeutet: Gemeinsam haften alle am Seetransport beteiligten Parteien für die Schäden und Kosten, die bei einer sogenannten Havarie Grosse entstehen.“

Wer welchen Anteil dann zahlen müsse, ermittele ein vereidigter Sachverständiger, auch Dispacheur genannt. Er ermittele die geretteten Werte und lege die Kosten im Verhältnis um. Dabei können die Eigentümer der Ladung bis in Höhe des Warenwertes zur Kasse gebeten werden, heißt es von der R+V weiter.

Ware nur gegen Zahlung

Nach einem Unglück könne der Reeder sein Pfandrecht geltend machen und die unbeschädigte Ware so lange einbehalten, bis die Kaufleute ihre Beiträge zur Havarie Grosse geleistet hätten Gezahlt werde in der Regel bar. „Forderungen von mitunter hohen sechsstellige Summen können die Bonität der Händler bedrohen“ so Siegmund.

Aber die Betroffenen können sich schützen. Eine Warentransportversicherung übernehme die Beiträge zur Havarie Grosse, sowohl in der Binnen- als auch in der Seeschifffahrt, berichtet die R+V. Außerdem ersetze sie den Wert von verlorener Ware und die Kosten für die Wiederherstellung beschädigten Gutes.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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