Lückenberechnung hat ausgedient

DFV bringt neuen Pflegetarif auf den Markt

Die DFV Deutsche Familienversicherung erweitert ihr Angebot im Bereich der Pflegezusatzversicherung. Das Konzept soll die Beratung einfacher und weniger zeitintensiv machen, weil eine Berechnung der Finanzierungslücke im Pflegefall nicht mehr nötig ist.

Die komplexe Berechnung der individuellen Finanzierungslücke ist beim neuen Konzept der DFV nicht mehr nötig. Stattdessen wählt der Kunde bei der neuen Tarifvariante der DFV Deutschland-Pflege einfach zwischen Verdopplung oder Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes. Die im Pflegefall entstehende Finanzierungslücke kann auf diese Weise in allen Pflegestufen ohne viel Erklärungsbedarf verkleinert oder ganz geschlossen werden. Sowohl bei einer Unterbringung im Heim als auch bei einer Pflege zu Hause.

„Mit 2,6 Millionen Pflegebedürftigen und rund 30 Millionen aus deren Umfeld betroffenen Menschen ist das Thema Pflege zwar in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen – trotzdem haben die wenigsten Menschen vorgesorgt“, sagt DFV-Vorstand Stefan Knoll. „Und das, obwohl es statistisch gesehen in jeder Familie irgendwann zum Pflegefall kommt. Umso mehr muss Pflegeberatung einfacher werden und eine leichtere Kundenansprache ermöglichen.“

Als Tarifvariante der DFV-Deutschland-Pflege gewährt das neue Angebot gleiche Leistungen bei ambulanter und stationärer Pflege sowie eine weltweite Geltung. Es muss nur eine Gesundheitsfrage beantwortet werden, Wartezeiten gibt es keine. Über eine 24-Stunden-Pflege-Hotline kann der Kunde außerdem kostenfreie Hilfe-Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Pflegefall wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Darüber hinaus umfasst der Tarif eine Versicherungsdynamik und eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung sowie ein tägliches Kündigungsrecht.

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Alter des Kunden bei Vertragsabschluss. 40-Jährige zahlen bei Verdopplung des staatlichen Pflegegeldes knapp 18 Euro im Monat. Der monatliche Beitrag für Kinder bis 10 Jahre liegt für eine Verdreifachung des staatlichen Pflegegeldes bei unter 8 Euro.

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