Inhaltsversicherung

„Die Kosten der Betriebseinrichtung werden häufig unterschätzt“

Die Kosten einer Inhaltsversicherung sind von diversen Einflussfaktoren abhängig, etwa von der Deckungssumme oder der Höhe einer Selbstbeteiligung. Jan Gieselmann, Geschäftsführer des Hamburger Maklerunternehmens Total Consulting Versicherungsmakler GmbH, erklärt im Gespräch, worauf es bei der Beratung ankommt.
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Jan Gieselmann weiß, worauf es bei der Vermittlung einer Inhaltsversicherung ankommt.

Pfefferminzia: Für welche Unternehmen ist eine Inhaltsversicherung unumgänglich?

Jan Gieselmann: Jedes Unternehmen, das über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügt, ist gut beraten, hier einen Schutz zu vereinbaren. Denn zwangsläufig investiert jeder Betrieb einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büroeinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch diese Inhalte beschädigen oder ganz zerstören. Damit stören sie vor allem auch den Betriebsablauf und können ihn sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche stellen eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes dar. Bei Handels- und Produktionsbetrieben kommt verschärfend hinzu, dass die bereits bezahlte, eingekaufte oder produzierte Ware unbrauchbar oder vernichtet wird. Das Lager ist plötzlich leer. Es kann nichts mehr geliefert werden, die Umsätze brechen ein.

Und für wen ist die Police noch empfehlenswert?

Besonders für alle Dienstleister, die Gastronomie, den Einzelhandel und Ärzte. Hier gibt es meist hochwertige Ladeneinrichtungen, technische Geräte und zwingend benötigte Räumlichkeiten, um Umsätze erzielen zu können. Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Baustein ist aufgrund eines versicherten Schadens für diese Branchen meist sogar wichtiger als der Neuwert der Betriebseinrichtung.

Welche Leistungen gehören in eine Inhaltsversicherung?

Den Standardschutz bilden klassische Gefahren wie Feuer, inklusive Verrußungsschäden, Leitungswasserschäden, insbesondere Durchnässungsschäden, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie Überschwemmungen und weitere Naturkatastrophen. Hinzu kommen die Betriebsschließung aufgrund von Seuchen und Krankheiten, die Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Glasversicherung.

Die Betriebsschließung bekommt aufgrund der Corona-Pandemie aktuell eine neue Bedeutung. Wie sind Sie bislang mit diesem Baustein umgegangen?

Die Betriebsschließung durch Seuchen und Krankheiten war bisher mehr ein Thema für die Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder produzieren. Bei der Beratung von Gastronomie-Kunden habe ich in der Vergangenheit meist den Koch als Beispiel angeführt, der von seiner Afrika- oder Asien-Reise zurückkehrt und das Denguefieber mitbringt. Die auf dieses unfreiwillige Souvenir folgende Betriebsschließung für 30 Tage sowie die Desinfektion des Betriebes sind Kosten, die mit einem kleinen Beitrag entspannt abgesichert werden konnten. Durch die aktuelle Lage rund um das neue Corona-Virus ist das Thema für viel mehr Branchen relevant, die bisher keine Berührung damit hatten. Aktuell ist die Betriebsschließung nur noch für Ärzte abschließbar. Bis Mitte März 2020 konnten wir noch für Hotel, Gastronomie und Lebensmittelproduktion eine Lösung anbieten.

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Welche Gefahren sind zusätzlich noch versicherbar?

Bei einigen Gesellschaften kann wegen der sich überlappenden Deckung die Technik wie Elektronik und Maschinen mit in die Inhaltsversicherung aufgenommen werden. Hier muss man allerdings prüfen, ob es sinnvoll ist, dies alles in einem Vertrag und bei einer Gesellschaft unterzubringen. Mitunter gibt es Optimierungsmöglichkeiten, wenn die Risiken aufgeteilt werden.

Wie könnte das geschehen?

Beispielsweise könnten in einer separaten Elektronikpauschalversicherung die Risiken ausgeschlossen werden, die im Rahmen der Inhaltsversicherung abgeschlossen sind. Besonderheiten wie Dienstfahrräder, Überschwemmungsrisiken oder ähnliches können dann gesondert aufgenommen werden.

Worauf kommt es bei der Ermittlung des Versicherungsschutzes und damit der Höhe der Prämie an?

Die individuelle Risikoabschätzung des Kunden ist meist subjektiv. Es gibt Schäden, die präsenter sind, andere kann sich der Ladenbesitzer oder kleine Produktionsbetrieb nicht wirklich vorstellen. Den richtigen Umfang des Versicherungsschutzes zu finden, ist also abhängig von Schadensbeispielen aus der Branche des Kunden. Der Wunsch des Kunden nach einer Absicherung ist von persönlichen Erfahrungen geprägt und trifft auf das Risikomanagement des Versicherungsmaklers, der seinen Kunden wiederum anhand individueller Merkmale wie Lage, Branche, Größe und gefahrerhöhender Faktoren berät.

Sehen Sie hier einen Trend in der Beratung?

Ja, es geht immer mehr in Richtung der Allgefahrendeckung. Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, sind damit versichert. Sie schützt zum einen uns Makler vor Beratungsfehlern und zum anderen den Kunden im Schadenfall.

Wie errechnen Sie die passende Deckungssumme?

Hier entsteht für den Makler oft eine heikle Situation, weil er auf die Angaben des Kunden angewiesen ist. Zur Ermittlung der Deckungssummen werden die Neuwerte der Betriebseinrichtung, der Wareneinsatz sowie der Umsatz herangezogen. Den Wareneinsatz, also die Summe der eingekauften Produkte, Waren und Vorräte, kann man aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ablesen. Gleiches gilt für den Umsatz. Das ist aber eine rückwärtige Betrachtung, die mit den zukünftigen Erwartungen des Kunden abgeglichen werden muss.

Was kann hier schiefgehen?

Die Betriebseinrichtung wird häufig unterschätzt. Ein Computer-Arbeitsplatz hat durchschnittlich einen Wert von 5.000 Euro. Aber bei einer höherwertigen Einrichtung ist der Neuwert entsprechend deutlich höher zu bewerten. Hier müsste eigentlich eine Inventur gemacht werden, damit eine aktuelle Inventarliste vorliegt. Diesen Aufwand scheuen aber die meisten kleineren Betriebe. Bei Handel und Produktion kommt jetzt noch das Lager hinzu. Hier besteht die Gefahr, dass es zu auftragsbezogenen Spitzen kommen kann. Beispielsweise, wenn ein Kunde eine größere Position bestellt, die kurzfristig eingelagert wird. Wenn in dieser Nacht der Betrieb abbrennt, muss das entweder in der Inhaltsversicherung oder in der Transportversicherung berücksichtig sein. Diese Besonderheiten müssen im Beratungsgespräch geklärt werden.

Welche Kunden sollten beim Abschluss einer Inhaltsversicherung auf eine Selbstbeteiligung lieber verzichten?

Die Selbstbeteiligung ist ein Mittel der Gesellschaften, um sich vom Aufwand der Regulierung kleinerer Schäden zu befreien. Sie führt direkt zu einer Reduzierung der Prämie. Die Höhe der Selbstbeteiligung gibt dabei vor, welches Risiko man bereit ist, selbst zu tragen und welches eben nicht. In der Praxis führt sie meist zu Frustration beim Kunden im Schadenfall. Gerade kleineren Betrieben raten wir daher entweder eine sehr geringe Selbstbeteiligung zu vereinbaren oder bestenfalls ganz darauf zu verzichten.

Was empfehlen Sie Kollegen, wie sie ihre gewerblichen Kunden am besten beraten?

Versuchen Sie den Prozess möglichst digital abzubilden, sonst wird die jährliche Summenermittlung zum lästigen Geduldspiel ohne Gewinner. Schließen Sie eine Allgefahrendeckung inklusive der unbenannten Gefahren ab, und prüfen Sie anhand der Umsatzzahlen Ihrer Kunden, ob die Deckungssummen ausreichend dimensioniert sind. Nutzen Sie das Jahresgespräch auch, um hier die entsprechenden Werte aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung zu ziehen. Eine echte Erleichterung sind digitale Versicherer, die die Summenermittlung stark vereinfachen.

Mehr Infos zu Jan Gieselmann und zu seinem Unternehmen finden Sie unter https://total-consulting.gmbh

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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