Egal ob wegen Betriebsschließungen oder Homeoffice-Regelungen – Kunden von Gewerbeversicherungen sollten wegen der Corona-Pandemie ihren Vertrag überprüfen. Denn: „Die ganz oder teilweise Stilllegung von Betrieben stellt eine Gefahrerhöhung dar“, sagt Jörg Winkler, Chef des Kompositversicherers Conceptif BIZ.
Eigentlich dürfe kein Gewerbekunde ohne Zustimmung seines Anbieters eine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten, klärt das Unternehmen auf. Selbst bei Gefahrerhöhungen, die unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers passierten, könne der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen oder unter Umständen auch leistungsfrei sein.
Winkler empfiehlt daher allen Vermittlern, für ihre Kunden zu überprüfen, ob sie von Gefahrerhöhungen betroffen sind. Sie müssten etwa in Erfahrung bringen, ob die Betriebe ganz oder teilweise geschlossen hätten, Arbeitsschichten entfallen seien oder sich Produktpalette beziehungsweise Betriebsabläufe geändert hätten. Solche Gefahrerhöhungen seien den Versicherern unverzüglich mitzuteilen, berichtet Winkler. „Eine pauschale Vereinbarung über den eigenen Kundenbestand wird mit den Versicherern nur in den seltensten Fällen gelingen“, so der Experte.
Es gebe neben den Standardtarifen aber auch Lösungen am Markt, bei denen Gefahrerhöhungen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung nicht beeinträchtigen, so Winkler. Alle Vermittler sollten also im Einzelfall prüfen, ob sie aktiv werden müssten.
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