Ob ein Geschäftsidee trägt, lässt sich durch ein Nebengewerbe ausprobieren. © picture alliance / dpa-tmn | Mascha Brichta
  • Von Manila Klafack
  • 16.11.2020 um 15:29
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Gründen ohne Risiko: Über die Hälfte aller Existenz-Gründungen findet mittlerweile in Form einer nebenberuflichen Selbstständigkeit statt. Ein Modell, das gerade jetzt in der Corona-Krise Sicherheit geben kann. Welche Regeln für ein Nebengewerbe gelten, erfahren Sie hier.

Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, möchte sich seiner Sache meist erst sicher sein, bevor er seine gesamte Existenz von der Geschäftsidee abhängig macht. Deshalb findet mittlerweile gut die Hälfe aller Unternehmensgründungen im Nebenerwerb statt. Ein Trend, der im Zuge der Corona-Pandemie womöglich noch zunehmen wird.

Die Universität Trier forschte im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft bereits im Jahr 2013 über Beweggründe und Erfolgsfaktoren zu Gründungen im Nebengewerbe. Im Sinne dieser Studie gilt jemand als nebenberuflich selbstständig, der in Teilzeit neben einer ersten Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung arbeitet. Zudem muss das Einkommen weniger als die Hälfte des Gesamteinkommens dieser Person betragen. Und es muss eine Gewinnerzielungsabsicht aus dieser Tätigkeit bestehen.

Motivation für eine nebenberufliche Existenzgründung  

Viele Themen sind unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit neben dem Hauptberuf aufgenommen wird oder sofort als Vollerwerb. Vor allem die Erstellung eines Businessplans bildet für jedwedes Geschäft die Grundlage. Nur so sind eine realistische Beurteilung der Kosten sowie eine Einschätzung der finanziellen Perspektiven möglich.

Zwar kann jeder Angestellte eine nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen. Allerdings gelten hierfür einige Bedingungen. Zum einen muss der Arbeitgeber informiert werden, zum anderen darf das Haupt-Arbeitsverhältnis nicht darunter leiden und vor allem darf dadurch keine Konkurrenz entstehen.

Darüber hinaus muss für das neue Unternehmertum ein Gewerbe angemeldet werden. Eine Ausnahme bilden hier die freien Berufe. Desweiteren müssen das Finanzamt und die Krankenkasse informiert werden. Fällt das Nebengewerbe zunächst unter die Kleinunternehmerregelung ist der Gründer von der Umsatzsteuer befreit. Diese gilt, so lange im Gründungsjahr die Umsatzgrenze von 22.000 Euro (ab 2020, vorher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr 50.000 Euro nicht überschritten wird. Wichtig: Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein.

Arbeitsumfang der Nebentätigkeit

Während es für das Finanzamt unerheblich ist, wie viel Zeit für den Nebenjob investiert wird, geht die gesetzliche Krankenversicherung von maximal 18 Stunden pro Woche aus. Allerdings wird das Einkommen aus der Nebentätigkeit ebenfalls zur Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung herangezogen. Wird die 18-Stunden-Grenze überschritten, muss eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.

Für Studenten gilt in den Semesterferien eine volle Arbeitszeit, doch in der Vorlesungszeit dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, um ihre studentische Versicherung zu behalten. Gründet jemand in der Arbeitslosigkeit einen Nebenjob darf die Tätigkeit nicht mehr als 15 Stunden in Anspruch nehmen. Das Einkommen wird bis auf 165 Euro zum Arbeitslosengeld hinzugerechnet.

Neben der Krankenversicherung empfiehlt es sich, auch für die Gründung im Nebengewerbe über weitere Versicherungen nachzudenken. Dazu zählt etwa die Unfallversicherung. Denn die Absicherung über die Berufsgenossenschaft gilt nur für das Angestellten- beziehungsweise Beamten-Verhältnis. Ein Unfall im Nebenjob wäre darüber nicht abgedeckt.

Auf den Versicherungsschutz achten

Das gilt ebenfalls für Sach- und Personenschäden, die Kunden geschehen. Macht sich zum Beispiel eine Kosmetikerin nebenbei selbstständig und erleidet eine Kundin einen Schaden, muss die Existenzgründerin dafür selbst aufkommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, soweit vorhanden, springt in diesen Fällen ein. Für beratende Jobs, bei denen dem Kunden ein Vermögensschaden entstehen könnte, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Je nachdem, um welche Art des Unternehmens es sich bei dem Nebenerwerb handelt, können eine Rechtsschutz- und eine Inhaltsversicherung ebenfalls sinnvoll sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit die juristischen Kosten. Über die Inhaltsversicherung können die Geschäftsräume sowie das Inventar abgesichert werden.

Bei allen Vorteilen, die das selbstständige Arbeiten mit sich bringt, darf die Mehrfachbelastung nicht außer Acht gelassen werden. Es steht weniger Zeit für die Familie sowie für Hobbys zur Verfügung. Zudem können Kundenanfragen unter Umständen nicht so schnell bearbeitet werden. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit verlangt einiges an Organisationsgeschick, Zeitmanagement, Flexibilität sowie Disziplin.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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