Schon jetzt an morgen denken - Zahnkosten im Alter mit einer Zusatzversicherung minimieren © Pixabay
  • Von René Weihrauch
  • 21.06.2021 um 11:09
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Zahnzusatzversicherungen sind angesichts immer dürftigerer Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für so gut wie jeden Kunden sinnvoll. Viele fürchten jedoch hohe Beiträge im Alter. Wie Makler darauf reagieren können, lesen Sie hier.

Dass eine Zahnzusatzversicherung hohe Kosten von Zahnersatz, -behandlung und -prophylaxe auffängt, ist meist relativ leicht vermittelbar. Doch was ist mit steigenden Beiträgen? Sind die im Alter überhaupt noch zu bezahlen? Wenn das Gespräch auf diese Fragen kommt, lohnt es sich, dem Kunden in aller Ruhe die beiden Modelle einer Zahnzusatzversicherung mit und ohne Altersrückstellungen zu erläutern. 

Rückstellungen bilden Polster fürs Alter 

Zunächst zur Variante mit Rückstellungen. Da diese ein finanzielles Polster fürs Alter aufbauen, hat der Versicherte keine regelmäßigen, altersbedingten Erhöhungen zu befürchten. Das macht diese Tarife beitragsstabiler als die Variante ohne Altersrückstellungen. Der Nachteil: Kunden zahlen in den ersten Jahren höhere Beiträge als für Policen ohne Rückstellungen. 

Was im Beratungsgespräch aber ebenfalls erwähnt werden sollte: Natürlich kann es auch in dieser Variante – unabhängig vom Alter des Kunden – im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Gründe sind zum Beispiel die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden, rechtliche Veränderungen oder steigende Kosten für Laborarbeiten und Honorare. Was entfällt sind lediglich die regelmäßigen Erhöhungen, die der altersbedingte Beitragsverlauf einer Police ohne Altersrückstellungen mit sich bringt.  

Und noch ein Aspekt ist wichtig. Sollte der Kunde den Tarif wechseln wollen, ist die Mitnahme der Altersrückstellung nicht immer vollumfänglich möglich. Insbesondere beim Wechsel zu einem anderen Anbieter ist die Übertragung des Polsters häufig nur teilweise drin. 

Gestaffelte Beiträge geben Planungssicherheit 

Bei Zahntarifen ohne Altersrückstellungen steigt der Beitrag im Laufe der Zeit zu vorher festgelegten Lebensaltern. Der Grund: Ohne Rückstellungen entsteht kein Polster, das die normalerweise höheren Behandlungskosten im Alter abfedert. Deshalb erfolgt alle drei, fünf oder zehn Jahre eine Beitragsanpassung. Es gibt allerdings Tarife, die solche Anpassungen begrenzen.  

Zu dieser Variante rät beispielsweise Daniel Seeger, Geschäftsführer der Zahnversicherung Online GmbH: „Gute Tarife zeichnen sich dadurch aus, dass die Beiträge in regelmäßigen Zeiträumen gleichmäßig ansteigen und einen bezahlbaren Maximalbeitrag, in der Regel mit 67 Jahren, beinhalten, sodass der Kunde eine gewisse finanzielle Planungssicherheit hat“, so der Experte.  

Tarife mit Altersrückstellung lohnen sich dagegen meist nur bei wirklich langfristigen Verträgen – denn bei Vertragskündigung oder Wechsel zu einem anderen Versicherer verliert der Kunde wie oben beschrieben möglicherweise seine Rückstellungen. 

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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