Wer überweist zum Facharzt?

Verbreiteter Irrtum: Primärarzt ist nicht gleich Hausarzt

Vor den Gang zum Facharzt möchte die Bundesregierung für GKV-Versicherte verpflichtend den Besuch bei einem sogenannten Primärarzt setzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das oft mit dem Hausarzt gleichgesetzt. Das trifft es allerdings nicht ganz genau.
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Patientin beim Augenarzt: Auch Fachärzte können als Primärärzte fungieren.

Schon heute ist für gesetzlich Krankenversicherte oft gängige Praxis: Bevor sie sich mit einer Erkrankung an einen Facharzt wenden, suchen sie erst einmal den Hausarzt auf. Haben sie eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben, erhalten sie dafür im Gegenzug von ihrer Krankenkasse kleine Vergünstigungen in Form von Serviceleistungen oder Bonuszahlungen. Noch geschieht das freiwillig, nach den Plänen der Bundesregierung soll es für GKV-Kunden aber bald Pflicht werden. Mit diesem „Primärarztprinzip“ sollen unter anderem Kosten gesenkt und überflüssige Behandlungen beim Spezialisten vermieden werden. Vor dem Facharzt also immer erst zum Hausarzt? Das stimmt nicht ganz. 

Diese Mediziner gelten ebenfalls als Primärarzt 

Zwar sprechen Fachleute bei der Anwendung des Primärarztprinzips auch von „hausarztzentrierter Versorgung“ oder vom „Hausarztmodell“. Als Primärarzt gelten neben den Hausärzten aber auch Gynäkologen, Augen- und Kinderärzte. Sie können von Patienten, die in der GKV versichert sind, ebenfalls ohne weiteren Umweg aufgesucht werden – je nachdem, welche Ärztegruppen bei der eigenen Krankenkasse an dem Hausarztmodell teilnehmen. Für Not- und Bereitschaftsärzte braucht es verständlicherweise keine vorherige Überweisung vom Primärarzt.  

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Dennoch stellt der verpflichtende Umweg über einen Primärarzt – so er denn wie geplant umgesetzt wird – für gesetzliche Krankenversicherte eine Einschränkung der freien Arztwahl dar, die für PKV-Kunden nicht gilt. Privat Versicherte können auch in Zukunft gleich zum Facharzt gehen, wenn ihnen das sinnvoll erscheint – ein starkes Argument pro PKV, das Makler aktuell in Beratungsgesprächen nutzen sollten.   

Primärarztprinzip gilt oft nicht für PKV-Kunden

Dieser Vorteil greift übrigens nicht nur bei ambulanten Behandlungen, sondern genauso, wenn ein Klinikaufenthalt notwendig wird. Die freie Krankenhauswahl, auch im Ausland, in Spezial- und Privatkliniken, ist in guten PKV-Tarifen enthalten. Flexibilität ist aber auch hier Trumpf: Bei vielen Anbietern haben Kunden durchaus die Möglichkeit, Verträge mit einem Verzicht auf das Primärarztprinzip abzuschließen. Diese sind in der Regel etwas teurer. Angesichts des immer gravierenderen Hausärztemangels in Deutschland ist diese Variante allerdings sehr zu empfehlen. 

Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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