Was die Unfallkassen sagen

Sind freiwillige Helfer in der Flutkatastrophe gesetzlich unfallversichert?

Durch die verheerenden Überschwemmungen haben tausende Menschen in Deutschland ihr Hab und Gut verloren. Viele Helfer sind deshalb vor Ort oder haben vor, in die betroffenen Gebiete zu reisen, um die Leidtragenden zu unterstützen – auch wenn das bedeuten kann, sich bei den beschwerlichen Aufräumarbeiten selbst in Gefahr zu bringen. Ob der gesetzliche Unfallschutz auch für freiwillig Helfende gilt, erfahren Sie hier.
© picture alliance/dpa | Boris Roessler
Helferinnen in völlig verwüsteten Straßen in Altenahr: Auch wer bei den Aufräumarbeiten hilft, ist gesetzlich unfallversichert.

Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helfenden in der aktuellen Flutkatastrophe, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Mittwoch in einer Presseinformation klarstellte.

Dazu zählen insbesondere Ersthelfer, aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen – auch die Beseitigung der Trümmer gilt als versicherte Tätigkeit. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die helfende Person für die Tätigkeit speziell ausgebildet ist, wie Pfefferminzia auf Nachfrage bestätigt wurde. Kurzum: Alle die mit anpacken, genießen auch gesetzlichen Unfallschutz – sofern der Unfall glaubhaft nachgewiesen wird.  

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen sowohl Heilbehandlungen als auch eine psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist laut der DGUV zudem ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich. 

Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Betroffene können sich hier an die jeweiligen Unfallkassen wenden.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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