Die Krankenkassen achten bei der Versorgung ihrer Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Pflegebetten oder Therapiegeräten zu sehr auf den Preis und zu wenig auf die Qualität – so lauten zumindest neue Vorwürfe, denen das Bundesversicherungsamt (BVA) jetzt nachgeht.
„Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung sind Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung“, sagte BVA-Präsident Frank Plate gegenüber dem Ärzteblatt. Im Fokus der Untersuchungen stehen die Kassen Barmer, DAK Gesundheit und KKH.
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist erst seit Februar 2017 in Kraft, und schon spricht Plate von einem „Spannungsfeld zwischen dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der Krankenkassen dazu anhält, möglichst wirtschaftliche Vertragspreise mit den Leistungserbringern zu verhandeln und dem Ziel, die Qualität in der Gesundheitsversorgung sicherzustellen“.
Bei der Qualität scheint es offenbar häufig zu hapern
Bei den Ausschreibungen ist eigentlich vorgesehen, dass das Kriterium Qualität zu 50 Prozent berücksichtigt wird. In den vorliegenden Prüffällen hätten die Ausschreibungen aber gezeigt, dass die Ersatzkassen zu 90 Prozent auf den Preis achteten, berichtet das Ärzteblatt. Diese begründeten ihr Verhalten damit, dass der Gesetzgeber es scheinbar zulässt, wenn bereits in den Leistungsbeschreibungen qualitätssteigernde Kriterien enthalten sind.
Reaktionen der Kassen
Die Barmer und die DKA Gesundheit versteht man die Aufregung nicht: Bei ihnen sei nicht auf Kosten der Qualität gespart worden, verlautbaren die Unternehmen. Die DAK befindet sogar, dass ihre Qualitätsanforderungen deutlich über dem gesetzlichen Standard lägen.
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