Vorschlag des GKV-Spitzenverbands

Kassenärzte sollen Mindeststundenzahl für Kassenpatienten einhalten

Der GKV-Spitzenverband hat auf die in der Politik diskutierte Angleichung von Arzthonoraren für gesetzlich und privat Versicherte reagiert. Das Vorhaben sei zu teuer, so das Fazit. Um die Benachteiligung von Kassenpatienten aber abzumildern, könnte man Kassenärzte dazu verpflichten, Strafen zu zahlen, wenn sie GKV-Kunden benachteiligten.
© dpa/picture alliance
Will statt gleicher Arzthonorare lieber Strafen für Kassenärzte, die zu viele Privatpatienten behandeln: Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Johann-Magnus von Stackelberg.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist von der Idee einer Honorarangleichung für gesetzliche und privat versicherte Patienten nicht begeistert. Seine Forderung: Stattdessen solle es Strafen für Kassenärzte geben, die sich lieber um Privatpatienten kümmerten.

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„Ein Arzt, der eine volle Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat, sollte zukünftig mindestens 30 Sprechstunden wöchentlich für gesetzlich Krankenversicherte anbieten müssen“, zitiert die Funke Mediengruppe den stellvertretenden Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Johann-Magnus von Stackelberg.

Wer sich dafür entscheide, gesetzlich Versicherte zu behandeln, solle das auch tun. Nur durch die Beiträge von rund 72 Millionen Kassenpatienten sei auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung möglich, so Stackelberg.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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