Wenn ein Motorradfahrer lieber die kurvenreiche, aber längere Strecke wählt, zählt das trotzdem mit zum Arbeitsweg. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig in einem rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: S 14 U 140/22).
Ein damals 17-jähriger Schüler wollte im Januar 2022 mit seinem leichten Motorrad (im Urteil: „Leichtkraftrad“) von der Schule nach Hause fahren. Dafür wählte er aber nicht die kürzeste und verkehrsberuhigte Strecke, sondern eine längere und dafür kurvenreichere. Dort flog er aus einer ebensolchen Kurve, stieß er mit einem Verkehrsschild zusammen und landete im Straßengraben. Dabei brach er sich eine Rippe, einen Brustwirbel und das Brustbein.
Doch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband wollte das nicht als Arbeitsunfall anerkennen und somit auch nichts zahlen. Der Weg sei nicht versichert gewesen, meinte er, weil es nicht der direkte Weg war.
Dem widersprach das Sozialgericht. Die Schülerunfallversicherung müsse auch Umwege mit abdecken, wenn die Entscheidung dafür „auf alterstypischen Verhaltensweisen“ beruht. Dabei beweisen die Richter ein erstaunliches Gespür für die Jugend, denn im Urteil schreiben sie: „Für einen Jugendlichen, der seit einem halben Jahr einen Führerschein hat, ist es deutlich attraktiver, eine nicht verkehrsberuhigte Strecke mit 100 km/h zu fahren. Gerade weil diese – objektiv betrachtet – gefährlicher ist.“ Da kennt sich zweifellos jemand aus.
Wo die Unfallversicherung also pure Logik und Vernunft einfordert, akzeptieren die Richter auch jugendlichen Leichtsinn. Und den müsse vor allem die Schülerunfallversicherung mit abdecken.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.