Eine Frau muss jede Woche mehrmals zu einer Arztpraxis zur Dialysebehandlung fahren. Die Transportkosten will sie bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) geltend machen, doch diese lehnt ab. Einzig im Zusammenhang mit einer „ambulanten Operation“ oder einer „stationären Heilbehandlung“ im Krankenhaus würden diese Kosten erstattet, hieß es in der Antwort des Versicherers. Der Fall landet vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg stellt sich auf die Seite der Versicherung (Aktenzeichen 8 U 224/21). Die Dialysebehandlung stelle keine Operation dar, erklärten sie. Eine Krankenschwester sei in der Praxis für die Betreuung des Dialysevorgangs verantwortlich. Und sofern doch einmal ein Arzt für die Überprüfung der Blutwäsche zu Rate gezogen werde, so sei dies lediglich zur Überprüfung des Dialysegeräts und der Befindlichkeit der Patientin passiert.
Auch handele es sich bei einer Dialyse nicht um eine stationäre oder teilstationäre Heilbehandlung, so die Richter weiter, sondern um eine ambulante Heilbehandlung. Aus diesen Gründen sei der Versicherer im Recht und müsse der Patientin nicht die Transportkosten erstatten.
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2 Antworten
Eine unmenschliche Entscheidung alten Menschen gegenüber, die 3x wöchentlich zur Dialyse transportiert werden müssen und dies auf Grund einer Schwerbehinderung nur mit einem Medizinischen Transport erfolgen kann. Woher sollen die von der Krise gebeutelten Rentner nun noch die ca 1500 Euro monatlich herbekommen? Alternative nur der Tod?!….., da Erspartes nicht vorhanden ist. Traurig…., da pauschal gefällt!
Keine Sorge, das ist nicht der Standard. Die meisten Krankenkassen bezahlen die Fahrten zur Dialyse ggfs. bleibt ein Selbstbehalt von 10% an den Patienten hängen. Die Frau im Beispiel hat mit ihrer Krankenkasse offensichtlich eine sehr schlechte Wahl getroffen.