Auch bei über 40-jährigen Frauen muss die private Krankenversicherung die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Aktenzeichen IV ZR 323/18). Entscheidend sei dabei nicht die Erfolgswahrscheinlichkeit einer ausgetragenen Schwangerschaft, sondern die Aussichten für den Eintritt der Schwangerschaft.
Der Ehemann einer 44-jährigen Frau hatte auf Übernahme der Kosten einer Kinderwunschbehandlung geklagt. Es sollte eine intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) vorgenommen werden. Der Versicherer lehnte das ab. Begründung: Es fehle an der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung. In der Altersgruppe der Frau sei die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlgeburt höher als bei jüngeren Frauen.
Dieses Argument ließ der BGH ebenso wenig gelten, wie die Vorinstanzen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehe bereits bei einer Schwangerschaftswahrscheinlichkeit von 15 Prozent. Und die sei im vorliegenden Fall gegeben, so die Richter. Ein Risiko auf Fehlgeburt, das über die Statistik hinaus gehe, habe der Versicherer nicht nachweisen können. Der Krankenversicherer würde es zudem rechtlich falsch beurteilen, die Entscheidung auf den weiteren Verlauf der Schwangerschaft abzustellen.
Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass das Ehepaar grundsätzlich und auch im fortgeschrittenen Alter selbst bestimmen kann, ob sie sich den Kinderwunsch angesichts der höheren Risiken im Alter erfüllen wollen.
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