Urteil

PKV muss auch bei älteren Frauen Kinderwunschbehandlung zahlen

Die private Krankenversicherung (PKV) darf die Kostenübernahme im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung nicht aufgrund des Alters der Frau ablehnen. So lange eine mindestens 15-prozentige Wahrscheinlichkeit auf Eintritt einer Schwangerschaft bestehe, muss der Versicherer zahlen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
© dpa/picture-alliance/Klaus-Dietmar Gabbert
Die PKV muss eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) übernehmen, auch wenn die Frau 44 Jahre alt ist. So urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.

Auch bei über 40-jährigen Frauen muss die private Krankenversicherung die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Aktenzeichen IV ZR 323/18). Entscheidend sei dabei nicht die Erfolgswahrscheinlichkeit einer ausgetragenen Schwangerschaft, sondern die Aussichten für den Eintritt der Schwangerschaft.

Was war geschehen?

Der Ehemann einer 44-jährigen Frau hatte auf Übernahme der Kosten einer Kinderwunschbehandlung geklagt. Es sollte eine intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) vorgenommen werden. Der Versicherer lehnte das ab. Begründung: Es fehle an der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung. In der Altersgruppe der Frau sei die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlgeburt höher als bei jüngeren Frauen.

Mehr zum Thema

Auch Ledige müssen künstliche Befruchtung bezahlt bekommen

Was ist geschehen? Eine privat krankenversicherte Frau kann zwar auf natürlichem Wege schwanger werden, leidet…

Die richtige Strategie für den Krankenkassenwechsel

Die langjährig praktizierte Konjunktur-Therapie hat Wunder gewirkt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfreut sich – zumindest…

Ist der Ehemann über 50, gibt es keine Beihilfe

Ist der Ehemann einer Beamtin über 50 Jahre alt ist, kann sie nicht mit einem…

Die Entscheidung

Dieses Argument ließ der BGH ebenso wenig gelten, wie die Vorinstanzen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehe bereits bei einer Schwangerschaftswahrscheinlichkeit von 15 Prozent. Und die sei im vorliegenden Fall gegeben, so die Richter. Ein Risiko auf Fehlgeburt, das über die Statistik hinaus gehe, habe der Versicherer nicht nachweisen können. Der Krankenversicherer würde es zudem rechtlich falsch beurteilen, die Entscheidung auf den weiteren Verlauf der Schwangerschaft abzustellen.

Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass das Ehepaar grundsätzlich und auch im fortgeschrittenen Alter selbst bestimmen kann, ob sie sich den Kinderwunsch angesichts der höheren Risiken im Alter erfüllen wollen.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia