Im PKV-Tarif „VC3P“ der Barmenia kommt es 2016 und 2018 zu Beitragserhöhungen. Die Kunden des Versicherers müssen monatlich bis zu 200 Euro mehr zahlen. Einer von ihnen will sich das nicht gefallen lassen und zieht vor Gericht.
Die Richter des Landgerichts Frankfurt stellen sich auf die Seite des Versicherten (Aktenzeichen 2-23 O 198/19). Die Barmenia muss dem Kläger fast 10.000 Euro zurückzahlen. Die Begründung der Frankfurter Richter: Versicherte hätten das Recht auf eine Begründung, aus der zu entnehmen sei, warum sich ihr Tarif verteuere. Im Falle der Barmenia aber sei dies zu oberflächlich geschehen.
Ein ähnliches Urteil gab es bereits vor einigen Wochen bei der Axa; auch sie hatte unzulässig die Beiträge in einigen Tarifen erhöht (wir berichteten).
„Das Landgericht Frankfurt vertritt die Auffassung, dass die Begründungsschreiben der Barmenia zur Beitragsanpassung nicht ausreichend sind. Wichtig in diesem Kontext ist der Aspekt, dass die den Beitragsanpassungen zugrundeliegende Kalkulationen stets korrekt erfolgten.“
Anders sieht das Klägervertreter Ilja Ruvinskij von der Kölner Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij: „Das Urteil des Landgerichts Frankfurt war zu erwarten“, erklärt der Anwalt. „Schon lange vor unserem Urteil gegen die Axa Anfang des Jahres haben wir natürlich auch die Erhöhungen der anderen Versicherer überprüft und dort die gleichen Fehler gefunden“, so der Rechtsexperte weiter.
Laut Ruvinskij fange die Klagewelle nun gerade erst an, weitere Gerichtstermine stünden kurz bevor – etwa gegen die DKV. Fast alle PKV-Anbieter hätten ihre Beitragserhöhungen nicht korrekt begründet, so der Anwalt. Branchenweit geht er von Rückforderungsansprüchen von PKV-Kunden in Höhe von mehreren Milliarden Euro aus.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.