Urteil

Auch mit Potenzstörungen ist ein Hauptkommissar noch dienstfähig

Manchmal wundert man sich ja, was alles vor Gericht verhandelt wird. Hier ein Beispiel: Ein Hauptkommissar hat Potenzstörungen und möchte, dass die staatliche freie Heilfürsorge für die Kosten eines entsprechenden Medikaments aufkommt. Schließlich handelt es sich um ein krankhaftes Leiden. Wie der Fall ausging, lesen Sie hier.
© Getty Images
Ein Polizist in Berlin.

Was war geschehen?

Ein Kriminalhauptkommissar aus Nordrhein Westfalen leidet an Erektionsstörungen. Um diese zu beheben, lässt er sich von einem Arzt das Medikament „Cialis“ verschreiben. Die Kosten: 323,89 Euro. Das Geld möchte er nun von freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte zurückbekommen. Sein Argument: Bei der erektilen Dysfunktion handle es sich um ein krankhaftes Leiden, das mit dem Medikament gelindert werden könne.

Dass die Heilfürsorge laut Paragraf 113 Absatz 2 Satz 2 LBG NRW nur dafür da ist, „die Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit“ sicherzustellen, stört ihn dabei nicht. Damit sei schließlich keine Einschränkung im Leistungsumfang verbunden. Die Formulierung sei allein dem Umstand geschuldet, dass die Vorschrift die Gewährung freier Heilfürsorge nur für solche Polizeivollzugsbeamten vorsehe, denen Besoldung zustehe, die Elternzeit in Anspruch nähmen oder denen Sonderurlaub gewährt worden sei.

Die Heilfürsorge winkt ab, der Fall landet vor Gericht.

Werbung

Das Urteil

Die Gerichte gaben der Heilfürsorge recht (Aktenzeichen 5 C 32.15). Es bestehe kein Anspruch auf freie Heilfürsorge, so die Richter. Denn dieser knüpfe als Voraussetzung an die Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit an, was sich hier sehr wohl als Leistungseinschränkung darstelle. Die Richter sahen den Hauptkommissar mit den Aufwendungen für das Potenzmittel auch nicht unzumutbar finanziell belastet und so musste der Mann das Medikament aus eigener Tasche zahlen.

Mehr zum Thema

BGH stimmt Schadenersatz wegen Falschberatung zu

Hier geht es zum Artikel.

„Ewiger Widerspruch“ erlischt nicht

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Verträge, in denen der Versicherte nicht ordnungsgemäß…

Bei mangelnder Dokumentation liegt die Beweislast beim Berater

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zur Beweislastumkehr bei mangelhafter Dokumentation…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia