Man wird heutzutage so schnell missverstanden. Vor allem in sozialen Medien, wenn die Empörungsmaschine so richtig anläuft. So erging es jetzt auch dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Er hatte sich zur geplanten Impfpflicht gegen das neuartige Corona-Virus geäußert und auf einige Probleme aus der Praxis hingewiesen. Woraus nicht wenige Menschen gleich den Schluss zogen, der Verband habe etwas gegen die Impfpflicht an sich.
Hat er aber nicht, wie er jetzt klarstellt. Dazu zitiert er seine Vorstandschefin Doris Pfeiffer:
Selbstverständlich setzen alle gesetzlichen Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband alles daran, die Impfquote zu erhöhen. Wir haben uns in unserer Stellungnahme an keiner Stelle gegen die Einführung einer Impfpflicht ausgesprochen. Wir haben lediglich auf zu erwartende praktische Schwierigkeiten bei der geplanten Umsetzung durch die Krankenkassen hingewiesen.
Damit ist das erst einmal geklärt. Nur welche praktischen Schwierigkeiten waren es denn nun? Vor allem eine davon schlug sofort eine enorme mediale Welle: Papiermangel. Weil ja noch immer alle Schreiben per Post herausgehen, müssten die Krankenkassen bis zu 1,8 Millionen Schreiben pro Woche versenden, rechnet der Verband vor. Und wegen des Papiermangels in Europa fehle schlicht das Material für die insgesamt rund 120 Millionen Schreiben, heißt es weiter. Offenbar reicht nicht ein Brief pro Versichertem, es müssen zwei sein.
Mit „Dümmste Ausrede ever“ zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ denn auch einen Hausarzt aus Bayern. Und der Verband der Papierindustrie ließ in der Zeitung verlauten, dass man sehr wohl liefern könne.
Von solchen Widersprüchen einmal ganz abgesehen zeigt die Diskussion, welch bürokratisches Monstrum da im Anmarsch sein könnte. Laut Robert Koch Institut sind per heute rund 63 Millionen Menschen bereits zweimal geimpft. 48,5 Millionen sind aufgefrischt. Hinzu kommt noch die Dunkelziffer für jene, die noch nicht gemeldet wurden, weil das Fax-Gerät nicht will.
Berechtigte Frage an dieser Stelle: Warum muss man die alle noch anschreiben? Warum wissen die Krankenkassen offenbar nicht, wer mit dem dreimaligen Piks schon durch ist? Dafür kann es eigentlich nur zwei Gründe geben: der zuweilen sehr hinderliche Datenschutz und die eher … sagen wir mal … klassische Techniklandschaft im Gesundheitssystem.
Seite 2: Die weiteren Argumente des GKV-Spitzenverbands
In einem Bericht hat der GKV-Spitzenverband zusammengefasst, was ihn an der Impfpflicht rein praktischerweise stört. Neben dem Papierstau lassen auch die anderen Argumente tief blicken:
An einer Stelle heißt es: „Derzeit soll ein periodisches, dezentrales Meldesystem bei jeder einzelnen Krankenkasse aufgebaut werden. Hierbei würden jedoch millionenfach fehlerhafte Prozesse initiiert, mit denen das angestrebte Ziel, Klarheit über den Impfstatus der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, nicht zu erreichen sein wird.“ Denn an die Corona-Warn-App sind die Kassen nicht angeschlossen. Das heißt im Umkehrschluss: Dieses Land weiß nicht, wen es gegen Corona geimpft hat und wie oft. Und wie um dieser ohnehin schon peinlichen Erkenntnis noch einen draufzusetzen, heißt es weiter: „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht, trotz einer vollständigen Immunisierung, den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen.“ Demnach würden Behörden gar nicht wissen, wer noch nicht geimpft ist, könnten aber schon mal Bußgelder verhängen. Es geht doch nichts über einen unrechtmäßigen Bescheid.
Krankenkassen wollen nicht die Aufpasser spielen. Sie seien keine Gesundheits- oder Ordnungsbehörden, betonen sie und merken durchaus zu Recht an: „Die Meldung der Bürgerinnen und Bürger durch die Krankenkassen an die Bußgeldstellen würden das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen stark belasten.“
Für wahrscheinlich 16 Millionen Menschen haben die Krankenkassen nicht die nötigen Daten, um sie „in der vorgesehenen Weise sicher zu erreichen“, heißt es. Adressen seien nicht aktuell, weil sich nicht jeder gleich nach einem Umzug bei der Krankenkasse meldet. Familienversicherte lebten zum Teil nicht (mehr) zusammen, über Nicht-Versicherte habe man mitunter gar keine Informationen.
Geht es nach dem Gesetzvorschlag, soll die Digitalakte zusammen mit der Impfpflicht nun auch flächendeckend bei den Menschen ankommen. Spätestens zum 1. November 2022 soll jeder eine haben können. Wer sie nicht will, muss widersprechen (Opt-out-Lösung). Das sei zeitlich aber gar nicht umsetzbar, heißt es von den Krankenkassen. Ein realistischer Zeitpunkt sei der 1. Januar 2024.
Um Schaden zu vermeiden und das Ziel einer hohen Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen, raten wir daher dringend von den vorgesehenen Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten im Rahmen der Beratungen zur Einführung einer Impfplicht ab.
Und Schaden zu vermeiden ist zurzeit wirklich keine schlechte Idee.
Die gesamte Stellungnahme nebst Vorschlägen, um das Gesetz zu ändern, können Sie hier herunterladen.
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