Wenn Nachwuchs kommt

Schwangerschaft und PKV: Wie Sie Kundinnen optimal beraten

Eine Kundin, die ein Kind erwartet oder Nachwuchs plant, hat erhöhten Beratungsbedarf zu ihrer privaten Krankenversicherung. Hier erfahren Makler, wie sie das Thema Schwangerschaft in der PKV bestens ins Kundinnengespräch einbauen.
Ultraschallbild eines werdenden Elternpaares.
© Kelly Sikkema/Unsplash
Ein Paar hält ein Ultraschallbild in die Kamera: Bei einer Schwangerschaft steigt der Beratungsbedarf rund um die PKV.

Werdende Mütter sind mit einer privaten Krankenversicherung rundum gut versorgt und abgesichert. Sie können mehr und umfassendere Vorsorgeuntersuchungen nutzen, als es in der GKV möglich ist. Sie genießen im Krankenhaus Chefarztbehandlung und sind bei der Wahl der Entbindungsklinik flexibler (auch Privatkliniken sind möglich). Bei Beschwerden sind alternative Behandlungsmethoden in vielen Tarifen ebenfalls enthalten. Weitere Vorteile ergeben sich bei einer Schwangerschaft in der PKV außerdem durch intensive Nachsorgeuntersuchungen und die Option, das Kind in der PKV nachzuversichern. 

Schwangerschaft muss beim PKV-Antrag nicht angegeben werden 

Junge Paare oder frisch Verheiratete bieten sich deshalb als Zielgruppe für eine PKV durchaus an – ebenso wie Frauen, die während einer schon bestehenden Schwangerschaft in die PKV wechseln möchten. Denn anders als häufig angenommen, muss dies beim Antrag nicht angegeben werden. Lediglich für den Fall, dass es bereits zu Komplikationen gekommen ist, darf das bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht verschwiegen werden. Allerdings sollten bei einem geplanten Wechsel mögliche Wartezeiten berücksichtigt werden.   

Kundinnen, die als PKV-Mitglied schwanger werden, müssen das der Versicherung ebenfalls nicht mitteilen. Der bestehende Versicherungsschutz deckt unverändert alle Behandlungen und Untersuchungen ab. Selbst, wenn das ungeborene Kind im Mutterleib behandelt werden muss, übernimmt die PKV im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen die Kosten. 

Schwangerschaft und PKV: So läuft das mit dem Mutterschaftsgeld 

Im Rahmen des Mutterschutzes erhalten PKV-Versicherte Angestellte außerdem vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro. Das ist zwar weniger als das Mutterschaftsgeld von täglich 13 Euro aus der GKV. Die Differenz können PKV-Kundinnen, die mehr als 13 Euro pro Kalendertag verdienen, aber durch einen Zuschuss ihres Arbeitgebers ausgleichen lassen.  

Sinnvoll ist nach Ansicht von Experten auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Denn: „Der Verdienstausfall während des Mutterschutzes gilt in der privaten Krankentagegeldversicherung als Versicherungsfall“, so der PKV-Verband. „Wenn schwangere Versicherte ihre Versicherung mindestens acht Monate zuvor abgeschlossen haben, zahlt der Versicherer das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld.“ So sind Kundinnen einer Schwangerschaft mit der PKV optimal abgesichert. 

 

 

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Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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