Fehler 1: Bis zum letzten Moment aufschieben
Viele Menschen möchten sich nicht mit dem unangenehmen Gedanken auseinandersetzen, dass ihnen etwas Schlimmes passieren könnte. Sie schieben die Erstellung einer Vollmacht jahrelang vor sich her. Wer kurz vor einer anstehenden Operation in letzter Minute seinem Angehörigen noch zügig eine Vorsorgevollmacht in die Hand drückt, handelt zwar nicht falsch, bürdet ihm allerdings eine schwere Verantwortung auf.
Noch dramatischer ist die Situation, wenn im Unglücksfall keine Festlegungen durch den Patienten vorliegen – nahe Verwandte geraten dann bei einer notwendigen Entscheidung in schwere Gewissensnöte. Damit diese Situation nicht passiert, sollte jeder rechtzeitig seine Vollmachten erstellen.
Fehler 2: Verwendung eines allgemeinen Formulars
Gerade in Zeiten des Internets finden Interessierte schnell Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht. Auch wenn dieser Weg bequem für die betreffende Person ist, ist er nicht empfehlenswert. Diese Formulare sind oftmals viel zu allgemeingültig und berücksichtigen nicht die persönliche Situation. Deswegen ist es ratsamer, eine individuelle Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Fehler 3: Einschränkungen in die Vollmacht einbinden
Viele Vollmachtgeber beschränken ihre Dokumente mit Ergänzungen wie „Diese Vollmacht soll nur gelten, wenn ich geschäftsunfähig werde.“ Das Problem dabei: Damit werden oft umständliche Nachweisverfahren notwendig, die verhindern, dass wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden können.
Die bessere Lösung ist deswegen, eine uneingeschränkte Vollmacht auszustellen und gleichzeitig mit dem Bevollmächtigten vertraglich festzulegen, in welchem Fall er von seiner Vorsorgevollmacht Gebrauch machen darf.
Fehler 4: Originale sicher zu Hause verstecken
Das Prinzip „Ich verwahre wichtige Dokumente sicher in einer Schublade“ ist bei der Vorsorgevollmacht nicht sinnvoll. Im Notfall sind die Papiere nicht griffbereit und dem Verantwortlichen sind die Hände gebunden. Vorsorgevollmachten sollten deswegen immer öffentlich zugänglich gemacht werden. Dafür gibt es bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Register für Vorsorgevollmachten.
Auch wenn darin vor allem notariell beurkundete Vollmachten verzeichnet werden sollen, können auch Privatpersonen eine private Vorsorgevollmacht dort registrieren lassen. Auf diese Weise kann jeder Arzt und jede Behörde auf Anfrage beim Vorsorgeregister erfahren, ob es eine Vollmacht gibt und wo sie liegt.
Fehler 5: Kopien verteilen
Oftmals erhalten Bevollmächtigte eine Kopie der Vollmacht zur sicheren Verwahrung. Allerdings wird das Dokument in dieser Ausführung nicht von Krankenhäusern und anderen Institutionen anerkannt. Damit die betreffende Person handlungsfähig bleibt, muss sie die Vorsorgevollmacht im Original erhalten. Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird übrigens auch vermerkt, dass diese Person im Besitz der Vollmachturkunde ist.
Die Autorin Margit Winkler ist Geschäftsführerin vom Institut Generationenberatung (IGB) und hat den Zertifikatslehrgang Generationenberater/in (IHK) initiiert. Das IGB bildet als Weiterbildungsunternehmen bundesweit Mitarbeiter der Finanzbranche aus. Neben diesem Zertifikat der IHK erhalten die ausgebildeten Generationenberater mit dem Login auf www.institut-generationenberatung.de das Siegel mit 5 Sternen für nachhaltige Beratungsqualität.
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