69.750 Euro – bis zu diesem Betrag wird das Jahreseinkommen seit Anfang 2026 bei der Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen. 2025 lag die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) noch bei 66.150 Euro. Das heißt: „Für Beschäftigte, die an dieser Grenze verdienen, ergibt sich bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und einem Pflegeversicherungsbeitrag von 4,2 Prozent (für Kinderlose) eine Gesamtbelastung von rund 1.261 Euro pro Monat – etwa 52 Euro mehr als 2025“, so eine Berechnung des „Handelsblatt“ – wobei erwähnt werden muss, dass Beschäftigte selbst nur 50 Prozent der Belastung tragen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen dagegen den vollen Betrag selbst.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze – größere PKV-Zielgruppe
Betroffen sind unter anderem alle gutverdienenden Angestellten, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt – eine ganz ordentliche Zielgruppe, die sich da auftut. Und manch einer wird ohnehin schon von selbst ins Grübeln kommen: Warum soll ich eigentlich gesetzlich versichert bleiben, wenn ich mittlerweile für weniger oder in etwa gleiche Ausgaben auch in die leistungsstärkere PKV kann? Makler sollten solche Überlegungen aktiv unterstützen.
Selbst private Top-Tarife, die teurer sind, können einen Wechsel lohnenswert machen. Denn sinnvollerweise dient eine private Absicherung nicht dazu, Geld zu sparen, sondern sich eine bessere medizinische Versorgung zu leisten. Zum Beispiel schnellere Termine beim Facharzt, Zugang zu Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder alternativen Behandlungsmethoden, hohe Zuzahlungen beim Zahnersatz und vieles mehr.
Nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze ist gestiegen
Für Maklerinnen und Makler ergeben sich aus der erneut gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze also gute Argumente für einen Wechsel in die PKV. Auch vor dem Hintergrund, dass angesichts der schwierigen Finanzlage der GKV weitere Leistungskürzungen zu erwarten sind. Damit würde sich die Leistungslücke zur PKV weiter vergrößern – bei steigenden Beiträgen.
Allerdings hat der Gesetzgeber einen Wechsel mit dem Jahresbeginn weiter erschwert, nämlich durch die gleichzeitige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze). Sie ist von 73.800 auf jetzt 77.400 Euro gestiegen. Erst ab einem Einkommen in dieser Höhe können GKV-Kunden zu einem privaten Versicherer wechseln. Freiwillig gesetzlich Versicherte, die jetzt noch knapp über dieser Grenze liegen, könnten bei der nächsten Erhöhung von Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze dann darunter liegen. Deshalb ist es durchaus erfolgversprechend, sie jetzt schon auf einen möglichen Wechsel anzusprechen.