Im vergangenen Jahr hat die Hanse-Merkur auf die Corona-Pandemie unter anderem mit einer Corona-Reisezusatzpolice reagiert. Die lässt sich nach wie vor zu Reiseschutzprodukten der Hanse-Merkur hinzubuchen. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs an Reisebuchungen und der für Reisende weiterhin unübersichtlichen Situation hat der Versicherer den Leistungsumfang des Produktes nun nochmal aufgestockt und die Prämie gesenkt.
So greifen die Leistungen in der Urlaubsgarantie beziehungsweise Reiseabbruch-Versicherung nun auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das jeweilige Zielland besteht. Auch hat die Hanse-Merkur die Abschlussfrist für den Corona-Reiseschutz an die Abschlussfrist der Reise-Rücktrittsversicherung angeglichen.
Zusätzlich wurde die Anzahl an Reisepreisstaffeln reduziert, nach denen sich die Prämie berechnet. Ab sofort gibt es nur noch eine Prämie für alle Reisearten. Die bisher separate Ausweisung von Schiffsprämien entfällt. Darüber hinaus wurden die Prämien insgesamt gesenkt. Gut zu wissen: Auch Kunden, die ihren Corona-Reiseschutz bereits in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, profitieren von diesen Leistungsverbesserungen.
Die R+V Krankenversicherung hat zum 1. April ihre Tarife für Beamte überarbeitet und erweitert. Im neuen „Beihilfekonzept“ sind ab sofort die volle Leistung für Zahnersatz bereits ab Vertragsbeginn enthalten. Zudem fördert die R+V Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, ohne dass sich diese auf eine mögliche Beitragsrückerstattung auswirken. Auch erkennt die R+V Leistungen von Heilpraktikern bis zu den Höchstsätzen sowie die Nutzung von Telemedizin an.
Besonders Beamtinnen können sich über die neuen Leistungsupdates freuen: So übernimmt der Versicherer im Beihilfekonzept nun unter anderem die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse sowie für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik und zahlt eine Geburtspauschale von 300 Euro.
Insgesamt besteht das überarbeitete Angebot aus den drei Tarifkombinationen „Classic“, „Comfort“ und „Premium“. Kunden können aus diesen drei Möglichkeiten wählen. Alle drei Varianten enthalten einen Grundtarif sowie einen Ergänzungstarif, der unter anderem die Erstattung der Restkosten für Heilpraktiker, Sehhilfen, zahntechnische Leistungen und die Behandlung bei Auslandsreisen regelt. In der Premium-Variante zahlt die R+V zudem Arzthonorare, die über den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung liegen.
Zudem bietet die R+V in den Varianten Comfort und Premium Wahlleistungstarife. Dabei erstattet die R+V in der Comfort-Variante Zweibettzimmer und Privatarzt bei freier Krankenhauswahl. In der Premium-Variante übernimmt die R+V bei freier Klinikwahl die Kosten für Einbettzimmer und Privatarzt auch über die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung hinaus. In allen drei Varianten sind zudem zusätzliche Absicherungen hinzubuchbar – zum Beispiel ein Krankenhausgeld oder ein Pflegemonatsgeld.
Für IT-Betriebe gilt: Schon die kleinsten Fehler bergen ein hohes Schadenpotenzial. Die VHV hat deshalb ihre Haftpflichtpolice für IT-Dienstleister noch einmal überarbeitet. Nach wie vor stützt sich die Police auf drei Säulen: eine Betriebshaftpflicht (für Betriebsstätten und IT-Dienstleistung) mit 5 Millionen Euro Versicherungssumme, eine reine Vermögensschadendeckung aus IT-Tätigkeiten mit wählbaren Versicherungssummen von 250.000 bis 3 Millionen Euro sowie eine Privathaftpflicht mit allen Leistungen der „VHV PHV Exklusiv“ mit 50 Millionen Euro Versicherungssumme. Den Schutz gibt es ab 223 Euro netto und ohne Selbstbeteiligung.
Entgegen der klassischen Haftpflicht sind bei der VHV zudem auch Kosten versichert, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet (Eigenschadenversicherung) – also zum Beispiel Reputationsschäden, Veränderung, Blockierung oder Zerstörung der eigenen Website oder der Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen.
Der Versicherer Internationale Assekuranz Service (Ias) hat als erster Anbieter eine Police gestartet, die im Falle eines Fahrverbots greift. Sie soll sich vor allem an Personen richten, die beruflich auf das Autofahren angewiesen sind – also zum Beispiel Berufskraftfahrer, Handelsvertreter oder Kuriere. Die Versicherung übernimmt für den Fall eines temporären Fahrverbots die Kosten für alternative Transport- und Beförderungsmittel.
Im Leistungsfall werden Aufwendungen anlässlich der Nutzung alternativer Transportmittel wie Taxi, Bahn oder Bus bis zu 10.000 Euro bei einer Jahresprämie von 300 Euro erstattet. Auch Kosten für einen Chauffeur oder den Einsatz des Ehepartners werden im bedingungsgemäßen Rahmen bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs übernommen, sofern ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel situationsbedingt nicht infrage kommt.
Nicht umfasst sind indes Bußgelder. Der erzieherische Effekt eines Fahrverbots solle durch das Angebot nicht geschmälert werden. Es solle nur darum gehen, wirtschaftliche Alltagsfolgen abzumildern. Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, sind zudem vom Versicherungsschutz ausgenommen. Unter den Ausschluss fallen zudem Fahrten unter Alkoholeinfluss ab einem Promillewert von 1,09 Prozent, Fahren unter Einfluss von Drogen, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Und: Auch Führerscheininhaber, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg haben, erhalten keinen Versicherungsschutz über die Police.
Die Prisma Life hat ihr Angebot an Nachhaltigkeitsfonds weiter ausgebaut und bietet ihren Bestandskunden nun 52 ESG-konforme (also den Nachhaltigkeitskriterien entsprechenden) Fonds zur Auswahl. Neu hinzugekommen sind unter anderem Green Bonds ebenso wie Investmentfonds in den Bereichen Wasser, nachhaltige Energieerzeugung sowie nachhaltige Wachstumsstrategien. Vielfach handelt es sich zudem um kostengünstige ETF-Angebote. „Das Pandemie-Jahr 2020 hat die Wichtigkeit von verantwortungsvollem Handeln noch stärker verdeutlicht“, erklärt Prisma-Life-Chef Holger Beitz den Schritt. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Kunden bei der Auswahl der Investments zu ihrer Police für nachhaltige Fonds zu gewinnen.“
Smart Paws, ein Spezialist im Bereich Tierkrankenversicherung, und der digitale Gewerbeversicherer Mailo arbeiten ab sofort zusammen. Gemeinsam haben sie eine Tierkrankenversicherung entwickelt. Das Besondere daran: Es soll einen starken B2B-Ansatz geben. Die Devise lautet: Von Tierärzten für Tierärzte. So kann das Angebot von Smart Paws über kooperierende Tierärzte oder direkt über die Website abgeschlossen werden.
Der Kunde kann dabei frei wählen, welchen Tierarzt er in Anspruch nehmen möchte – auch für Notfallbehandlungen im In- und Ausland. Die Abrechnung kann optional direkt in der Praxis erfolgen. Zudem ist bei der neuen Police im Schadenfall keine Kündigung von Seiten des Versicherers möglich. Zudem verspricht sie einen lebenslangen Versicherungsschutz – auch bei eventuell bereits bekannten Vorerkrankungen des Tieres.
Die HDI Versicherung hat ihre digitale Abschlusstrecke TAA (Tarifierung, Angebot, Antrag) für Freie Berufe erweitert. Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare können jetzt über TAA versichert werden.
Nach Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten, Ingenieure und Ärzte ist der Berufshaftpflicht-Schutz von HDI damit für weitere Berufsgruppen auf digitalem Weg verfügbar. TAA Freie Berufe ist eine volldigitale Angebots- und Abschlussstrecke. Sie soll die Risikoabfrage beschleunigen und eine „passgenaue Tarifierung“ jederzeit und überall möglich machen, schreibt der Versicherer in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig würden für den Vermittler zudem die Rechtssicherheit erhöht und Haftungsrisiken minimiert.
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