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Ein Tropf hängt an einem Krankenhausbett auf dem Flur der Notaufnahme des Klinikums Frankfurt Höchst: Mit einer stationären Zusatzversicherung werden gesetzlich Versicherte im Krankenhaus wie Privatpatienten behandelt. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 30.07.2018 um 10:21
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:05 Min

Gesetzlich krankenversichert sein, sich aber trotzdem wie ein Privatpatient fühlen? Mit privaten Krankenzusatzversicherungen für den stationären und ambulanten Bereich ist das möglich. Worauf man dabei achten sollte.

Es ist ja fast schon eine Binse, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihren Mitgliedern allenfalls eine Basisabsicherung bietet. Die Leistungen der GKV „müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, fordert das Sozialgesetzbuch. Wem das „Maß des Notwendigen“ nicht reicht, der muss gewünschte Zusatzleistungen aus eigener Tasche zahlen – oder sich um eine private Zusatzversicherung bemühen.

Und viele Bürger tun dies auch: Mehr als 25 Millionen Policen bestanden Ende 2016 bei den privaten Krankenversicherern (PKV). Der Zusatzschutz kann beispielsweise über die eigene Krankenkasse abgeschlossen werden, denn den Kassen ist es seit 2003 gestattet, mit einzelnen PKV-Anbietern zu kooperieren. Allerdings raten Experten dazu, sich lieber einen Überblick über das gesamte Marktspektrum zu verschaffen, denn dadurch erhöht sich die Chance, eine passgenaue und zugleich günstige Police zu finden – kundige Versicherungsmakler helfen im Zweifel weiter.

Dabei gilt es zu klären, welche der unzähligen Tarife, die das Marktspektrum hergibt, sich überhaupt mit den eigenen Bedürfnissen decken. So reicht das Angebot von Auslandsreise-Krankenversicherungen, Zusatztarifen für Zahnersatz über den Besuch beim Heilpraktiker bis hin zur Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Quelle: Stiftung Warentest; eigene Recherchen – Illustration: brandify/Freepik

Neben der Zahnzusatz- und der Pflegezusatzversicherung empfehlen Versicherungsmakler und Verbraucherschützer unisono vor allem die stationäre Zusatzversicherung fürs Krankenhaus. Denn wer gesetzlich krankenversichert ist, wird in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und „nur“ vom diensthabenden Arzt behandelt.

Eine stationäre Zusatzversicherung ermöglicht es hingegen, auch als Kassenpatient in den Genuss eines Privatpatienten-Status zu kommen. Zu den Kernleistungen der Stationär-Policen zählen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die freie Auswahl der Klinik sowie die Behandlung durch den Chefarzt, „seinen benannten Stellvertreter oder auch durch einen ausgewählten Spezialisten“, wie der PKV-Verband berichtet.

Quelle: Stiftung Warentest; eigene Recherchen – Illustration: brandify/Freepik
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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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