Private Krankenversicherung

Was vom Krankentagegeld übrigbleibt

Wer über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben ist, bekommt ab der sechsten Woche nicht mehr sein volles Gehalt vom Arbeitsgeber. Dann springt, sofern abgeschlossen, das Krankentagegeld ein. Was von der versicherten Summe aber schlussendlich übrigbleibt, wissen nur wenige Kunden. PKV-Experte Sven Hennig klärt in einem neuen Blogbeitrag auf.
© Pixabay
Ein Mensch mit Krücken: Wer auf der Arbeit für längere Zeit ausfällt, wird vom Arbeitgeber nach sechs Wochen nicht mehr voll bezahlt.

Sven Hennig ist Versicherungsmakler und weiß aus seiner täglichen Arbeit: Viele Kunden sitzen beim Abschluss einer Krankentagegeldpolice einem Irrtum auf. Das Krankentagegeld soll bei längerfristiger Krankheit von mehr als sechs Wochen das Einkommen durch den Arbeitgeber ersetzen. Das Problem an der Sache: Die Versicherten schätzen die Höhe des Krankentagegelds oft falsch ein.

Zur Verdeutlichung nutzt Hennig auf seinem Blog ein Beispiel:

„Wer glaubt, er versichert 100 Euro Krankentagegeld, der wird keineswegs 3.000 Euro im Monat zur Verfügung haben“, schreibt er auf seinem Blog. Denn: Von diesen 3.000 Euro gingen immer noch die Kranken- und die Rentenversicherung ab. Übrig blieben in diesem Beispiel nur 1.546 Euro. „Das versicherte Krankengeld, welches immer für 30 Tage und nicht nur für Arbeitstage gezahlt wird, ist damit nicht der Betrag, welcher auch ausgezahlt wird“, macht Hennig klar.

Die Arbeitslosenversicherung werde indes nicht von der Summe abgezogen, obwohl sie weiterlaufe, erklärt der Experte: „Der dazu notwendige Beitrag wird durch das PKV-Unternehmen direkt an die Bundesanstalt für Arbeit gezahlt und Ihnen nicht berechnet.“

Aber wie berechne ich als Kunde nun die richtige Krankentagegeldhöhe?

Dazu stellt Hennig zwei Fragen: „Wie hoch ist Ihr Nettoeinkommen heute und wie gut kommen Sie damit aus?“ Hier sei es wichtig, genau abzuwägen: Wie viel Geld brauche ich wirklich? Dazu kämen dann immer die Rentenbeträge (18,6 Prozent von 80 Prozent des Bruttoeinkommens vor der Krankheit) sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Zur Verdeutlichung hat Hennig wieder ein Beispiel parat:

„Unser Musterkunde hat ein Bruttoeinkommen von 5.500 Euro, Steuerklasse 1 und damit ein Nettoeinkommen von 3.120 Euro. Dazu kommt ein geldwerter Vorteil von 450 Euro und damit ein ausgezahltes Netto von 2.670 Euro. Diese 450 Euro sind auch im Krankheitsfall weiter zu zahlen, sonst könnte unser Musterkunde auf keine weiteren Zahlungen verzichten und möchte daher sein Nettoeinkommen auch weiterhin bekommen. Auch der Beitrag zur PKV (plus AG Anteil) läuft natürlich weiter“, schreibt der Experte.

In Zahlen sieht die Rückrechnung der Krankentagegeldbeträge dann so aus:

  • Bedarf im Krankheitsfall: 2.670 Euro
  • Plus geldwerter Vorteil: 450 Euro
  • Rentenversicherungsbeiträge: 814 Euro
  • Beitrag zur PKV: 700 Euro

Im Krankheitsfall benötigt der Kunde laut Hennigs Rechnung also 4.634 Euro von seiner Krankentagegeldversicherung. Der Tagessatz läge dann bei 154 Euro.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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