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Sascha Risse, Maklerreferent Personenversicherung bei der Inter Versicherungsgruppe © Inter Versicherung
  • Von Oliver Lepold
  • 07.09.2018 um 08:43
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Was müssen Makler bei Vermittlung eines Krankentagegelds unbedingt beachten? Warum ist diese Absicherung vor allem für Selbstständige unerlässlich? Und worauf müssen Arbeitnehmer achten? Sascha Risse, Maklerreferent Personenversicherung bei der Inter Versicherungsgruppe, nimmt Stellung und erläutert Produkttypen, -charakteristika und mögliche Hürden.

Pfefferminzia: Welche Varianten von privaten Krankentagegeldversicherungen gibt es auf dem Markt und wodurch unterscheiden sie sich?

Sascha Risse: Es gibt Krankentagegelder für Freiberufler, Selbstständige oder Arbeitnehmer, auch unterteilt nach Berufsgruppen, zum Beispiel für Berufssportler oder Mediziner. Im Mittelpunkt steht immer der Ausgleich des Verdienstausfalls im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Zusatzleistungen unterscheiden sich stärker. Hier wären etwa Leistungen bei Wiedereingliederung, der Geltungsbereich oder das Höchstaufnahmealter zu nennen. Wir bieten etwa je einen speziellen Tarif an für angestellte und für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, aber auch für Arbeitnehmer und Selbstständige, die nicht aus dem Medizinbereich kommen, wie selbstständige Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker sowie für alle anderen Selbstständigen wie etwa Handwerker.

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Wann ist das Krankentagegeld auch für gesetzlich Versicherte, die ja Krankengeld beziehen, von Interesse?

Das Krankengeld der gesetzlichen Kassen deckt maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens ab. Hierdurch besteht bei allen gesetzlich Versicherten eine Deckungslücke in Höhe von mindestens 10 Prozent. Besonders groß ist diese bei Versicherten, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, da die Einkommensanteile über der Bemessungsgrenze bei der Berechnung des Krankengeldes überhaupt nicht berücksichtigt werden. Mit einem privaten Krankentagegeld können gesetzlich Versicherte die Differenz zu ihrem vollen Nettoeinkommen absichern.

Worauf müssen Selbstständige achten, wenn sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen?

Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Daher ist eine private Absicherung notwendig. Hier sollte man besonders auf eine mögliche Karenzzeit achten, die bestimmt, ab wann man Geld im Krankheitsfall erhält. Die Versicherer können bei Selbstständigen in den ersten drei Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht haben, falls das nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausgeschlossen wird. Hierauf sollte ein Selbstständiger unbedingt achten. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit beginnt die Karenzzeit je nach Regelung in den AVB oft von neuem.

Wie weit reichen üblicherweise die Gesundheitsfragen?

Die Gesundheitsfragen sind meistens identisch zum KV-Voll-Antrag. Das bedeutet für den Bereich Ambulant beträgt der Abfragezeitraum die letzten drei Jahre, für Stationär fünf und für Psychologie zehn Jahre. Wird das Tagegeld gemeinsam mit einer Krankenvollversicherung abgeschlossen, dann gilt: Bei erhöhten Risiken wird häufiger ein Risikozuschlag als ein Leistungsausschluss angeboten. Wird das Tagegeld eigenständig vermittelt, ist das umgekehrt. Dies liegt dann auch am häufig geringen Beitrag. Die Risikoprüfung erfolgt immer auch im Hinblick auf die Karenzzeiten.

Inwieweit lassen sich bestehende Krankentagegeldversicherungen anpassen?

Krankentagegelder für Selbstständige lassen sich auf Antrag mit Gesundheitsprüfung erhöhen. Bei Angestellten und Arbeitnehmern ist eine allgemeine Anpassung der Tagegeldhöhe ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten möglich. Für Versicherte mit einem Tagegeldanspruch von mindestens 25 Euro wird dem Versicherungsnehmer erstmals in dem auf den Ablauf von zwei Versicherungsjahren folgenden Kalenderjahr und danach in jedem zweiten Kalenderjahr eine Leistungsanpassung angeboten. Maßstab für das Angebot ist die allgemeine Einkommensentwicklung, jedoch darf das Nettoeinkommen der versicherten Personen nicht überschritten werden. Wenn sich das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit erhöht, kann der Versicherte beantragen, dass das vereinbarte Krankentagegeld entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst wird. Voraussetzungen hier sind, dass die Veränderung des Nettoeinkommens nicht nur vorübergehend ist, der Antrag auf Anpassung des Krankentagegeldes innerhalb von zwei Monaten seit der Veränderung zum nächsten Monatsersten gestellt wird und die Veränderung des Nettoeinkommens konkret nachgewiesen wird.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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