Private Krankenversicherung

Beitragsanpassung: Wie erkläre ich’s meinem Kunden?

Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) von Zeit zu Zeit unumgänglich. Viele Kunden glauben, dass die Versicherer hier nach Lust und Laune vorgehen. Dabei sind Prämiensteigerungen an strenge Vorgaben geknüpft. Manche Makler fragen sich zudem: Warum kommen die Anpassungen dieses Jahr eigentlich so spät?
© yanalya / freepik
Wie kommt es zu Beitragsanpassungen in der PKV? Ein Makler sollte die Ursachen kennen.

Für eine notwendige Anpassung der Beiträge in der PKV kann es mehrere Gründe geben. Die allgemeine Preisentwicklung im Gesundheitswesen spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden und medizinischer Geräte. All das führt dazu, dass dem Versicherten mehr und teurere Leistungen zur Verfügung stehen, als das PKV-Unternehmen bisher einkalkuliert hatte. Um dennoch den vertraglich garantierten Versicherungsschutz aufrechterhalten zu können, bleibt den Versicherungen nur eine Anpassung der Beiträge.

Hinzu kommt die demografische Entwicklung. Wegen der steigenden durchschnittlichen Lebenserwartung müssen Versicherer Alterungsrückstellungen bilden. Je mehr die Lebenserwartung steigt, desto höher müssen diese Rückstellungen sein. Nur so können die Leistungen für alle privat Versicherten bis an deren Lebensende garantiert werden. Der wichtigste Grund liegt allerdings in den dauerhaft niedrigen Zinsen. Sie führen dazu, dass PKV-Unternehmen niedrigere Erträge erwirtschaften und in der Folge die Beiträge erhöhen müssen. Makler sollten ihre Kunden in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass auch in der GKV die Beiträge steigen, im Schnitt zuletzt sogar stärker als in der PKV.

Für jede Beitragsanpassung gibt es genau definierte Bedingungen: „Nach Vorgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) müssen die Versicherungsunternehmen für ihre Tarife die jährlich erforderlichen mit den kalkulierten Leistungen vergleichen“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Dies geschieht nicht für den gesamten Tarif, sondern für bestimmte „Beobachtungseinheiten“, also Frauen, Männer, Kinder, weibliche und männliche Jugendliche. Bei Unisextarifen bilden lediglich Erwachsene, Kinder und Jugendliche eigene Beobachtungseinheiten.

Auch Beitragssenkungen sind möglich

Ergibt sich bei der Gegenüberstellung von erforderlichen und kalkulierten Leistungen eine dauerhafte Abweichung von mehr als fünf Prozent (in manchen Fällen mehr als zehn Prozent), muss eine neue Kalkulation aufgestellt werden. Das führt jedoch nicht zwangsläufig zu höheren Beiträgen. Auch Beitragssenkungen sind möglich. Zudem wird jede Beitragsanpassung erst nach einer sorgfältigen Prüfung durch amtliche Stellen wirksam. Der verantwortliche Aktuar einer Versicherung schickt seine jährlichen Berechnungen zunächst an einen unabhängigen mathematischen Treuhänder und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Der Treuhänder überprüft alle Zahlen und muss der Beitragsanpassung zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Die Bafin ist für die Beaufsichtigung der Treuhänder zuständig. Vorgeschrieben ist außerdem, dass die Versicherten mindestens einen Monat vor der geplanten Anpassung schriftlich informiert werden müssen. Vom Zeitpunkt der Erhöhung an haben sie außerdem ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Viele Makler fragen sich derweil, warum die Anpassungen in diesem Jahr erst relativ spät kamen. Das lag vor allem daran, dass wegen der anhaltend niedrigen Zinssituation viele Versicherer ihren Rechnungszins senkten – woraus sich wohl ein aufwändigerer Abstimmungsbedarf mit dem Treuhänder ergab.

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Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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Eine Antwort

  1. Eine Beitragssenkung habe ich in über 30 Jahren PKV noch nie erlebt. Nur Erhöhungen. Und was die Prüfung durch Treuhänder und BAFIN betrifft, so scheinen diese doch sehr mangelhaft zu sein. Ein neues OLG-Urteil kam ja wohl auch zu dem Schluß, daß die Begründungen für Beitragserhöhungen vielfach fehlerhaft und ungenügend sind.

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