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Roland Weber ist Vorstand der Debeka. © Debeka
  • Von Redaktion
  • 09.08.2017 um 10:43
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Private Krankenversicherer dürfen die Beiträge ihrer Tarife nur bei bestimmten auslösenden Faktoren erhöhen. Das führt in der Praxis oft dazu, dass die Beiträge jahrelang auf der Stelle treten, dann aber sprunghaft steigen. Die PKV-Anbieter fordern daher nun mehr Spielraum bei Beitragsanpassungen.

Jahrelang passiert bei den Beiträgen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nichts, und dann kommt plötzlich der große Beitragssprung. Das ist den privaten Krankenversicherern ein Dorn im Auge. Schließlich erwecke diese Praxis den Anschein, dass die PKV besonders teuer sein, sagt etwa Roland Weber, Vorstand der Debeka, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die privaten Krankenversicherer fordern daher nun mehr Spielraum bei Beitragsanpassungen.

Wie ist es bisher geregelt?

Wann Beitragsanpassungen in der PKV zulässig sind, regeln Paragraf 203 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und Paragraf 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

So definiert etwa das VAG zwei auslösende Faktoren für eine Beitragsprüfung. Der erste ist die Abweichung der erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent. Der zweite ist die Abweichung der erforderlichen von den einkalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent.

Liegen diese Faktoren nicht vor, muss der Beitrag stabil bleiben. Kommt es dann aber doch mal zur Beitragsanpassung fällt diese oft größer aus, weil die Versicherer die Veränderungen der Vorjahre mit einkalkulieren.

Wer erhöht die Beiträge stärker – GKV oder PKV?

Das hat das IGES-Institut im Auftrag der Debeka untersucht. Die Analysten haben dafür Daten des Versicherers ausgewertet von Versicherten, die seit mindestens 20 Jahren Kunden der Debeka sind. Davon waren zuletzt knapp 660.000 Beamte und knapp 56.000 Nichtbeihilfeversicherte.

Achtung: Die Daten gelten nur für die Debeka und sind nicht auf die gesamte Branche anwendbar.

Für die vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) lag das Beitragsplus bei Debeka-Versicherten danach bei 2,2 Prozent pro Jahr, in der GKV bei 3,7 Prozent pro Jahr.

Von 1995 bis 2015 stiegen die Beiträge für Debeka-Versicherte im Mittel um 2,9 Prozent. Für den Zeitraum 1997 bis 2017 waren es 2,6 Prozent.

Weiteres Ergebnis der Untersuchung: Ältere müssten kaum höhere Prämien zahlen als Jüngere. Eher seien abhängig Beschäftigte, Selbstständige und Status-Wechsler von überdurchschnittlichen oder sprunghaften Beitragserhöhungen betroffen. „Damit entpuppen sich die immer wiederkehrende Behauptung von PKV-Gegnern, die private Krankenversicherung sei im Alter unbezahlbar, als Fake“, so Weber.

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