In vielen Versicherungssparten steigen auch im kommenden Jahr die Beiträge, warum sollte das in der privaten Krankenversicherung (PKV) anders sein? Doch es gibt noch weitere Dinge, die sich für Privatversicherte 2025 ändern. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat sie zusammengetragen. Wir zeigen hier eine Kurzfassung, den kompletten Text gibt es hier:
Um in die PKV wechseln zu können, muss das Einkommen 2025 deutlich höher liegen als zuvor. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro im Jahr. Und wer schon gewechselt hat, den kann der Verband beruhigen, denn er schreibt: „Wenn Sie bereits privatversichert sind und von der neuen Grenze eingeholt werden, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in der PKV bleiben.“
Versicherte mit Einkommen aus einem Minijob können ab 2025 statt bisher 538 Euro monatlich 556 Euro verdienen und privat versichert bleiben. Die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze steigt entsprechend.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt auf monatlich 471,32 Euro. Das sind fast 50 Euro über dem bisherigen maximalen Arbeitgeberzuschuss von 421,76 Euro. Das bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags übernehmen (ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung).
Zuschüsse für Familienangehörige können fließen, wenn deren Einkommen bis zu 535 Euro im Monat beträgt (statt wie bisher 505 Euro). Bei geringfügig Beschäftigten steigt die Einkommensgrenze – wie oben schon erwähnt – von 538 auf 556 Euro.
Sollte außerdem der Beitrag zur Pflegeversicherung wie von der Regierung geplant um 0,2 Prozentpunkte steigen, stiege der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung auf 99,23 Euro.
Die Höchstbeiträge für Basistarif und Standardtarif steigen. Beim Standardtarif sind es dann 804,82 Euro und bei Eheleuten 1.207,23 Euro.
Im Basistarif steigt der Maximalbeitrag auf 942,64 Euro. Ist der Versicherte sozial Hilfebedürftig, ist es der halbe Höchstbeitrag.
Die Leistungen in der Pflegeversicherung steigen 2025 um 4,5 Prozent. „Das gilt unabhängig davon, wie und wo die Pflege erfolgt: ob zu Hause, in einer betreuten Wohngruppe oder in einer Pflegeeinrichtung. Auch für andere Maßnahmen wie Kurzzeitpflege oder Wohnungsumbau erhalten Pflegebedürftige entsprechend mehr Geld“, schreibt der Verband der Privaten Krankenversicherung.
Für die Private Pflegeversicherung gilt ein geändertes Pflege- und Hilfsmittelverzeichnis. Neu sind Produktarten wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel zur Kommunikation oder Treppenraupen.
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