Beamte des Bundes oder der Länder haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. In der Regel beträgt diese Beihilfe 50 Prozent. Die andere Hälfte muss über eine Versicherung abgedeckt werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es zahlreiche Tarife, die auf diese Beihilfe abgestimmt sind.
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