Durch eine Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz werden ab 2016 alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Heißt: Die Familienversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher endet mit Ablauf dieses Jahres, sie müssen sich eigenständig krankenversichern.
Nur Personen, die vorher schon privat krankenversichert waren, werden wieder der PKV zugeordnet. Das berichtet das Online-Portal haufe.de.
War der ALG-II-Bezieher vorher in der GKV, kann er zum Jahreswechsel eine neue Krankenkasse wählen. Zusatzbeiträge müssen diese Personen aber auch bezahlen. „Zwar übernimmt das Jobcenter neben dem gesetzlich festgelegten Beitrag auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, diesen jedoch nur bis maximal zur Höhe des ‚durchschnittlichen Zusatzbeitrages‘ von aktuell 0,9 Prozent“, berichtet das Portal weiter. Übrigens: Wählt der Betroffene keine Krankenkasse, übernimmt das Jobcenter diese Aufgabe.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.