Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Bundesversicherungsamt (BVA) damit beauftragt, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bis zum 30. September 2017 neu zu bewerten. Das berichtet das Ärzteblatt.
Der wissenschaftliche Beirat des BVA hat demnach den Auftrag erhalten, „in einem Sondergutachten die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen sowie die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen“, zitiert die Ärzte-Zeitung aus dem BMG-Erlass sowie dem Schreiben des BVA an den GKV-Spitzenverband, welche der Zeitung vorliegen sollen.
Viele gesetzliche Krankenkassen hatten über mehrere Monate hinweg eine solche Überprüfung von der Bundesregierung gefordert. Nur die Kassen des AOK-Systems hielten sich dabei eher zurück. Möglicher Grund dafür: Laut anderer Kassen profitieren die AOK-Kassen hauptsächlich vom derzeitigen Verteilungsmechanismus.
Neben den sieben Mitgliedern des Beirats werden außerdem weitere Experten bei der Evaluierung helfen, alles unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.