Nach Forderung der Kassen

Gesundheitsministerium lässt Risikostrukturausgleich überprüfen

Viele gesetzliche Krankenkassen haben in den vergangenen Monaten eine Überprüfung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) gefordert. Nun scheint die Politik deren Appelle erhört zu haben: Das Gesundheitsministerium hat das Bundesversicherungsamt damit beauftragt, den Morbi-RSA, eine Art Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen, unter die Lupe zu nehmen.
© dpa/picture alliance
Das Schild des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin: Bis zum 30. September 2017 soll eine Überprüfung des Risikostrukturausgleichs stattfinden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Bundesversicherungsamt (BVA) damit beauftragt, den morbiditätsorientierten Risikostrukturaus­gleich (Morbi-RSA) bis zum 30. September 2017 neu zu bewerten. Das berichtet das Ärzteblatt.

Der wissenschaftliche Beirat des BVA hat demnach den Auftrag erhalten, „in einem Sondergutachten die Wirkungen des Morbi-RSA zu überprüfen sowie die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen“, zitiert die Ärzte-Zeitung aus dem BMG-Erlass sowie dem Schreiben des BVA an den GKV-Spitzenverband, welche der Zeitung vorliegen sollen.

Viele gesetzliche Krankenkassen hatten über mehrere Monate hinweg eine solche Überprüfung von der Bundesregierung gefordert. Nur die Kassen des AOK-Systems hielten sich dabei eher zurück. Möglicher Grund dafür: Laut anderer Kassen profitieren die AOK-Kassen hauptsächlich vom derzeitigen Verteilungsmechanismus.

Neben den sieben Mitgliedern des Beirats werden außerdem weitere Experten bei der Evaluierung helfen, alles unter der Leitung des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem.

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