Seit mehr als 40 Jahren können sich die Schüler in Baden-Württemberg für aktuell einen Euro pro Schuljahr gegen Haftpflicht- und Sachschäden absichern – doch wie lange noch?
Eigentlich sollte bereits zum Schuljahrsende Schluss sein mit den Schülerzusatzversicherungen im „Ländle“ – die zuständige Kultusministerin hatte die Vereinbarung und den Gruppenversicherungsvertrag gekündigt.
Doch laut einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ vom 8. April haben die beiden Vertragspartner, die kommunalen Versicherungen WGV (Württembergische Gemeindeversicherung) und BGV (Badische Versicherung), den Kommunen und den Schulen ein neues Angebot unterbreitet. Die Versicherung würde demnach ohne Rahmenvereinbarung mit dem Land, sondern mit den Schulen oder Schulträgern pauschal abgeschlossen.
Grund genug sich einmal anzuschauen, worum es bei den Schülerzusatzversicherungen eigentlich geht und warum das ganze Konzept – insbesondere bei Verbraucherschützern – so massiv in der Kritik steht (Pfefferminzia berichtete).
Schauen wir mal zurück ins vergangene Jahr: Jedes Jahr, so auch 2018, lobt der Bund der Versicherten (BdV) mit Hilfe einer erlesenen Jury den „Versicherungskäse des Jahres“ aus.
Verwundert reibt man sich die Augen, wenn man dann auf die Homepage des BdV geht und dieses Dokument öffnet: „Fragen & Antworten zur Schüler-Zusatzversicherung“. Über dreieinhalb Seiten begründet der BdV seine Auszeichnung zum Versicherungskäse des Jahres 2018.
Worum geht es hier? Ich zitiere den Bund der Versicherten:
„Eine landesrechtliche Regelung ermöglicht es zwei Gemeindeversicherern, namentlich der BGV und der WGV, Schülerversicherungen direkt an den Schulen an die rund 1,5 Millionen Schüler*innen zu verkaufen. Lehrer*innen verteilen hierfür die Anträge und kassieren das Geld. Beraten können und dürfen die Lehrkräfte nicht. Zur angebotenen Schülerversicherung zählen eine Unfall-, eine Sachschaden sowie eine Haftpflichtversicherung.“
Die „horrenden Kosten“ für diese Schülerversicherung: 1 Euro pro Jahr
Besonders Kritik übt der BdV daran, dass Lehrer keine Versicherungsvermittler oder -Berater sind. Es ist wohl richtig, dass diese Lehrer nicht über die notwendige Sachkunde und gewerbliche Erlaubnis verfügen. Doch ist hier die Frage zu stellen, ob das überhaupt notwendig ist bei einem Produkt, welches 1 Euro im Jahr kostet?
Provisionen werden hier wohl nicht in Strömen fließen!
Das Lehrpersonal muss den Eltern eigentlich nur deutlich machen, dass der Versicherungsschutz nur während der Schulzeit besteht. Tatsache ist, dass es zu einer Doppelversicherung bei der Haftpflichtversicherung kommen kann, weil circa 80 Prozent der Haushalte eine private Haftpflichtversicherung, die rund um die Uhr leistet, abgeschlossen haben.
Trotzdem investieren diese Eltern diesen einen Euro im Jahr nicht umsonst. Denn:
Stellen wir uns vor, ein über die Eltern nicht versicherter Schüler wirft einen Gegenstand durch die Klasse und dieser Gegenstand trifft eine(n) Mitschüler*in so unglücklich ins Auge, dass das Auge dauerhaft blind bleibt. Schadensersatzansprüche werden wohl hier kaum durchsetzbar sein. Die Schülerzusatzversicherung würde aber hier bis zur lächerlichen Versicherungssumme von 2 Millionen Euro leisten. Ist das 1 Euro im Jahr wert? Kehrseite der Medaille – der nicht versicherte Verursacher (Werfer) wird durch diese unüberlegte Handlung ein Leben lang ruiniert sein. Er kann bis zu 30 Jahren in Regress genommen werden. Der Hartz-IV-Lebenslauf ist damit programmiert. Wer zahlt? Der Steuerzahler. Oder doch lieber 1 Euro im Jahr für die Schülerzusatzversicherung?
Weiterhin bemängelt der BdV die Unfallversicherung. Die Invaliditätssumme von 50.000 Euro ist nicht ausreichend. Die „stolze Prämie“, die dafür verlangt wird, ist irgendwo in dem 1 Euro Jahresbeitrag mit enthalten. Und diese 50.000 Euro erhält jeder bei Vollinvalidität, unabhängig davon, ob er auch noch zusätzlich anderweitig versichert ist.
Unbestritten ist natürlich, dass die gesetzliche Schülerunfallversicherung alle Schüler auf dem Schulweg und während des Unterrichts absichert.
Die Schüler-Zusatzversicherung leistet dann zusätzlich!
- Bei privaten Betätigungen anlässlich schulischer Veranstaltungen (zum Beispiel bei Ausflügen oder im Schullandheim)
- sowie bei nicht schulischen privaten Betätigungen, soweit ein zeitlicher Zusammenhang zu schulischen Veranstaltungen bestehen (zum Beispiel Freistunden, Mittagspause).
Der zu zahlende Euro pro Jahr soll hier eine glatte Fehlinvestition sein?
Die Sachschadenversicherung wird besonders heftig kritisiert. Der BdV, ich zitiere wörtlich, nimmt wie folgt dazu Stellung:
„Was ist an der Sachschadensversicherung der Schülerversicherung zu kritisieren?
„Versichert sind Sachschäden aus der Beschädigung oder Zerstörung bestimmter versicherten Sachen aufgrund eines Unfalles oder unfallähnlichen Ereignisses (z.B. Brillen, Zahnspangen, Hörgeräte, Kleidungsstücke, aber auch Mobiltelefone, elektronischer Geräte – wenn sie für Unterrichtszwecke mitgebracht werden). Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen, Hörgeräten und Prothesen sin auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis für den Schaden ursächlich war und diese Sachen vom Versicherten beim Sportunterricht getragen wurden. Dennoch ist der Leistungsumfang erheblich eingegrenzt und zudem sind auch hier die Leistungen der Schülerversicherung zu gering. Eltern wiegen sich in vermeintlicher Sicherheit. Maximal 300 Euro Versicherungsleistung (jetzt werde ich ironisch, für einen Mindestlohnempfänger Peanuts) pro Schaden und Schüler*in werden für zerrissene Jacken oder kaputten Zahnspangen gezahlt. Wenn die beschädigten Sachen drei Jahre oder älter sind. Wird max. 20 Prozent des ursprünglichen Anschaffungswertes gezahlt. Und auch hier stellt sich die Frage: Wo bitte soll hier der existenzielle Schutz sein?“
Nun ja, es ist kaum anzunehmen, dass die Anbieter hier einen existenziellen Versicherungsschutz anbieten wollen, denn nochmal: Haftplicht-, Unfall und Sachschadensversicherung kosten im Jahr sage und schreibe 1 Euro.
Fazit
Besonders wichtig ist an dieser Schülerzusatzversicherung, dass sie die unter Umständen eine fehlende private Haftpflichtversicherung zumindest teilweise ersetzt. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn die Schülerzusatzversicherung deutschlandweit eingeführt wird. Es ist nur zu bejahen, wenn das Land Baden-Württemberg die Schülerzusatzversicherung aufrechterhalten sollte.
Ach ja, natürlich versäumt es der Bund der Versicherten nicht, zum Ende dieser Stellungnahme auf gute und fehlende Versicherungen hinzuweisen. Und der BdV spricht auch Empfehlungen aus. Ist das nicht schon Beratung, die eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt? Aber allein über dieses Thema ließen sich noch viele Aufsätze schreiben.