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Können die Zahn?

Der nächste Wurf von Finanztest im Makler-Check

Die Stiftung Warentest und die Testreihen zu Versicherungen – eine Geschichte voller Missverständnisse, wenn man an die katastrophalen Untersuchungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch zur Risikoleben zurückdenkt. Nun also das Thema Zahnzusatzversicherung und die fast schon neugierige Frage der Vermittler: Und? Können die Zahn? Die Antwort gibt Versicherungsmakler Oliver Mest in seinem Gastbeitrag.
  • Redaktion
  • 23. April 2018
  • 11:04 Uhr
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
© dpa/picture alliance
„Entscheidungsbildend ist natürlich auch der Beitrag – der schönste Testsieger-Tarif nützt dem Kunden ja nichts, wenn er ihn sich nicht leisten kann“, schreibt Pfefferminzia-Gastautor Oliver Mest.

Im Fokus der aktuellen Ausgabe von Finanztest steht die Erstattung im Rahmen der Regelversorgung mit Zahnersatz sowie die Erstattung bei der privatärztlichen Versorgung mit einem expliziten Fokus auf Inlays und Implantaten. Zunächst ist anzumerken, dass viele Tarife mit einem bedingungsgemäßen Fokus auf die Regelversorgung ganz ohne Note blieben, bei der privatärztlichen Versorgung fließt die Erstattung für Zahnersatz zu 8/10 in die Note ein. Weitere Leistungen werden zwar benannt, aber nicht bewertet, weil – so die Redakteure der Verbraucherzeitschrift – sie „meist nicht so oft vorkommen oder nicht so teuer sind“.

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Das Leistungsspektrum von Zahnzusatzversicherungen

Bleiben wir gleich einmal bei den Leistungen, die für Verbraucher natürlich das wichtigste Entscheidungskriterium neben dem Preis sein dürften. Denn die Verdopplung der Kassenleistung ist in der Praxis eher seltener der Auslöser für den Wunsch, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Warum also werden zum Beispiel Behandlungserleichterungen für Angst-Patienten, Wurzelbehandlungen mit Hightech-Maßnahmen zwar erklärt, aber nicht bewertet? Weil sie nicht so oft vorkommen und nicht teuer sind? Gerade Letzteres dürfte ja eher im Entscheidungsbereich des Patienten liegen und sollte nicht von Testern vorweggenommen werden. Und warum kratzen die Verbraucherschützer auch im Bereich der untersuchten Merkmale nur an der Oberfläche?

Für die Kunden kann es bei der Wahl eines Tarifes entscheidend sein, ob zum Beispiel die Kosten für die CEREC-Methode übernommen werden. Oder für eine digitale Volumentomographie – oder für eine Knirschschiene. Was die Tester verkennen: Vieles mag immer noch Kassenleistung sein, aber Erstens: Wie lange noch? Und Zweitens: Technologische Fortschritte in der Zahnarztpraxis werden in der Regel in eine privatärztliche Abrechnung münden. Klar, solche Merkmale zu recherchieren ist aufwändig, aber genau das darf man doch gegenüber privaten Tests erwarten, wenn ein steuerfinanziertes Institut das Thema für sich besetzen will. Sonst bleibt der Test doch arg an der Oberfläche und vor allem intransparent.

Was erstattet die Zahnzusatzversicherung?

Diese Intransparenz setzt sich fort, wenn es um die Erstattungshöhe geht. Die Finanztester werden die Erstattungssätze hoffentlich mit haben einfließen lassen, aber warum erfährt denn der Leser nicht, welcher Versicherer welche Kosten trägt? Sind es 70, 80, 90 Prozent oder nur 30 oder 50 Prozent? Und werden die Kosten zusätzlich zu der Kassenleistung erstattet oder verrechnet? Der Kunden sollte in einer Untersuchung schon erfahren, was er vom Testsieger in Euro und Cent (oder zumindest in Prozent) zu erwarten hat. Denn ob ich bei Implantatkosten von 3.000 oder 4.000 Euro 70 Prozent erstattet bekomme oder 90 Prozent, schlägt sich in nennenswerten Summen nieder, die natürlich mit anderen Faktoren eine Entscheidung formen.

Die Beiträge

Entscheidungsbildend ist natürlich auch der Beitrag – der schönste Testsieger-Tarif nützt dem Kunden ja nichts, wenn er ihn sich nicht leisten kann. Geht’s nach den Berlinern, leisten sich ohnehin nur gesetzlich Versicherte im fünften Lebensjahrzehnt den Zusatzschutz. Denn ermittelt wird der Beitrag für die Zielgruppe deutlich über 40 bis ins hohe Rentenalter hinein. 30-Jährige brauchen offensichtlich keine Zahnzusatzversicherung, vielleicht sind Jüngere aber einfach auch zu gut informiert, um sich bei der Wahl der richtigen Zahnzusatzversicherung auf Finanztest verlassen zu müssen. Aber wie aussagekräftig sind die berechneten Beiträge denn für die Älteren? Die Bayerische als Top-Tarif im Test kostet im gemittelten Schnitt 58 Euro – ist der Tarif deswegen so gut? Oder trotzdem? Und wie steht er im Vergleich zu ähnlich guten Tarifen? Und wie sieht es bei einem 30-Jährigen aus? Und warum ist der Dent 100 der Hallesche um einiges schlechter bewertet, obwohl er im Schnitt monatlich 20 Euro weniger kostet? Fakt ist: Die ermittelten und gelisteten Beiträge sind wahllos gewählt und nicht aussagekräftig. Der Beitrag kann bestenfalls im Zusammenspiel mit einer transparenten Leistungsbewertung sinnvoll sein – aber da es an der ja schon mangelt, passt das Gesamtbild auch nicht.

Zahnersatz – nichts als Zahnersatz?

Die Stiftung Warentest legt einen Fokus auf die Kostenübernahme für Zahnersatz – den Schwerpunkt so zu setzen, ist in der Praxis sicherlich nicht angezeigt, aber durchaus nachvollziehbar. Die Detailkriterien lassen sich aus dem Test herauslesen: Knochenaufbau bei Implantaten soll wichtig sein, die Anzahl der erstattbaren Implantate und einige andere Punkte. Die Frage dazu: Warum erfährt der Leser nichts davon, in welchem Umfang diese Kriterien erfüllt sind? Hilft dem Kunden wirklich eine Gesamtnote eher als die zugrundeliegende Information? Oder lassen sich Noten besser an die Versicherer verkaufen als ein detaillierter Test?

Fehlende Zähne fehlen

Als Makler stehen in der Beratung ohnehin vor allem am Anfang ganz andere Fragen im Fokus – der Zahnstatus wird von uns ermittelt, bevor die Tarife ausgewählt werden. Denn was nützt ein Testsieger, der mich mit fehlenden Zähnen gar nicht mehr versichert? Und fehlende Zähne sind ja nicht die einzigen Erschwernisse: Älterer Zahnersatz kann zum Problem werden, Erkrankungen im Mundraum und selbst eine Knirschschiene kann zum Problemfall werden. Für Finanztest offensichtlich kein Thema – auch nicht in der Zielgruppe Ü 40. Schade, denn die Bayerische zum Beispiel als Top-Tarif versichert ab vier fehlenden Zähnen gar nicht mehr, ebenso übrigens bei einer Parodontose in den letzten drei Jahren. Und bei drei fehlenden Zähnen wird die Leistung in den ersten vier Jahren auf 1.200 Euro insgesamt begrenzt – bei einem fälligen Beitrag in diesen vier Jahren von monatlich 41 Euro, also fast 2.000 Euro, ein eher schlechtes Modell. Und die DFV als Top-Tarif schließt fehlende Zähne ebenso wie erkrankte oder beschädigte Zähne rundweg vom Versicherungsschutz aus. Natürlich sind diese Fragestellungen speziell, sie richten sich nicht an jeden, aber gerade, wenn man Ältere in den Fokus nimmt, sollte man deren Probleme kennen.

Die Zahnstaffel vergessen?

Völlig fehlt im Test der Aspekt der Zahnstaffel – zwar soll die „jährliche Obergrenze“ Bestandteil des Tests sein, wirft aber in der Bewertung Fragen auf. Die Bestplatzierten erstatten ihren Kunden 5.000 Euro (Bayerische) beziehungsweise 4.000 Euro (DFV) in den ersten vier Jahren – die R+V erstattet Kunden immerhin 10.000 Euro und die UKV 9.000 Euro. Letztere wird mit der Detailnote 0,6 dennoch schlechter bewertet als die anderen drei Versicherer… Nun kann man darüber streiten, ob nicht 4.000 Euro ausreichend sind – nur ist die Höhe der Zahnstaffel natürlich auch beitragsbildend und deshalb ein wichtiger Punkt, bei dem man erwarten darf, dass Stiftung Warentest den nicht irgendwo unter „ferner liefen“ mit einbaut, sondern klar kommuniziert.

Professionelle Zahnreinigung: Kommt selten vor oder ist nicht teuer? Oder …? 

Einige Leistungen sind laut Stiftung Warentest ja nicht so wichtig, dass sie mit in die Bewertung einfließen – die professionelle Zahnreinigung zum Beispiel. Interessanterweise sind diese Leistungen nicht mit getestet, aber Tarifbausteine, die nur diese Leistungen vorsehen wie zum Beispiel der DentPro80 der Hallesche, werden gesondert mit getestet. Muss man das verstehen? Fakt ist: In der Praxis wirkt sich die Kostenerstattung für Prophylaxe sehr direkt auf die Entscheidung des Kunden aus. Denn die Prophylaxe ist für den Kunden keine Schadensleistung, die im „Ernstfall“ in Anspruch genommen wird, sondern eine kalkulatorische Leistung. Will heißen: Wenn mir meine Zahnzusatzversicherung 120 Euro im Jahr als Kostenübernahme bei 100 Prozent Leistungszusage garantiert, dann wird mein Tarif faktisch um zehn Euro günstiger, wenn ich meinen Leistungsanspruch ausschöpfe. Und bei 240 sind es eben schon 20 Euro. Und das soll nicht entscheidend sein?

Fazit

Naja, möchte man sagen, die Idee ist sicherlich gut, Zahntarife einmal zu beleuchten. Und wir als Makler freuen uns natürlich, wenn ein Kunde mit Test-Ergebnis und strahlendem Gesicht sagt: „Den hätte ich gerne!“. Auch wenn wir ihm dann vielleicht erklären müssen, dass und warum der eine oder andere Tarif im echten Leben nicht so gut ist. Und wir freuen uns als Makler für unsere Produktgeber, die viel leichter argumentieren können – sind ja „Testsieger“. Am Ende lässt sich das Test-Ergebnis aber leider auf eine recht einfache Formel runterbrechen: Die teureren Tarife sind die deutlich besseren! Denn die zwölf besten Tarife kosten im Schnitt für einen 46-Jährigen rund 30 Prozent mehr als die schlechtesten zwölf im Test. Zufall? Ja, nein, schlecht zu sagen. Wäre der Test in der Tiefe besser, ließe sich vielleicht argumentieren. So bleibt es ein Zufallsprodukt, das niemandem wirklich etwas bringt. Außer der Stiftung Warentest, die ihre Siegel gut verkaufen wird.

Zum Autor

Oliver Mest ist Versicherungsmakler und Jurist – seine Mission: Bedingungswerke und Leistungen für die Kunden transparent zu machen – auch (und gerade) bei der Zahnzusatzversicherung. Zu diesem Zusatzschutz berät er im Jahr über 2.000 Kunden bei der Wahl des richtigen Tarifs.

 

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