Vor knapp zwei Wochen mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg den Versicherer Axa ab, weil dieser die Verträge seiner Unfall-Kombirente kündigte und den Betroffenen einen Wechsel in eine Existenzschutzversicherung anbietet (wir berichteten).
Nun hat erneut ein Versicherer ein Kündigungsschreiben an seine Kunden versandt. Diesmal handelt es sich um die Basler. Wie die Makler Tobias und Stefan Bierl am Freitag in ihrem Blog berichten, hat das Unternehmen von seinem kollektiven Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Betroffen sind die Besitzer einer Kinderinvaliditätsversicherung sowie des „Junior Schutz Plus Brief“.
Nach Angaben der Bierl-Brüder habe man „vor wenigen Tagen“ eine entsprechende Info von einem übernommenen Vertrag erhalten. Zwar sei ihr eigenes Maklerunternehmen „nur bei einem Vertrag“ betroffen, „insgesamt dürfte es abertausende, versicherte Kunden geben“, so die Annahme.
Hinweis der Redaktion: Pfefferminzia hat die Basler am Dienstag um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Diese wird dem Beitrag hinzugefügt, sobald diese vorliegt. Update: Die Reaktion der Basler liegt seit Mittwoch, 11.38 Uhr vor. Sie finden diese im Wortlaut am Ende des Beitrags.
Grundsätzlich gilt: Da die betroffenen Policen, wie auch bei der Axa, nach Art der Sachversicherung kalkuliert sind, ist die Kündigung der Verträge durch die Basler rechtlich zulässig.
Gleichwohl äußern sich die Bierls sichtlich irritiert über das Vorgehen: „Ist man jetzt schon erheblicher erkrankt, aber noch kein Leistungsfall, so ist das Verhalten natürlich sehr ärgerlich“, kommentieren die Vermittler. Und weiter: „Wenn das Kind sehr krank ist, dann ist nun guter Rat teuer und es wäre ggf. nun nicht mehr versicherbar.“ Um dieses Problem zu veranschaulichen, verweisen die beiden Autoren auf ein Praxisbeispiel, das ein Makler-Kollege vor wenigen Tagen gepostet haben soll:
„Wir hatten bei einem Kunden folgenden Fall: Hatte für beide Kinder bei Provinzial eine Kinder-Invaliditätspolice. Ein Kind wird Diabetiker und der Versicherer muss monatlich 500 Euro Rente zahlen. Daraufhin kündigt der den Vertrag vom anderen Kind fristgerecht, das aber auch schon krank ist, aber noch nicht krank genug für eine Leistung. Kommt aber nun in keinen Vertrag mehr hinein.“
Zudem weisen die Bierls darauf hin, dass vielen Kunden kaum bekannt sein dürfte, dass der Versicherer überhaupt ein Kündigungsrecht habe. So würden sich wohl nur „die wenigsten Eltern“ nach ihrer Erfahrung „die ganzen Allgemeinen Vertragsbedingungen genau durchgelesen haben, auch dürfte der damalige Vermittler darauf keinen Hinweis gegeben haben“.
Welche Alternativen bietet die Basler?
Die „sauberste Lösung“ sei vor diesem Hintergrund eine Kinderabsicherung über die „Lebensparte“, welche generell auf das Kündigungsrecht verzichtet, so die Empfehlung der Brüder.
Darüber hinaus gehen die Makler in ihrem Bericht auf die Alternativen ein, die die Basler ihren betroffenen Kunden anbietet. Hierzu schreiben sie: „Eines haben die Empfehlungen gemein: Es wird in jedem Alter die Unfallversicherung der Basler empfohlen.“
Und auf diese Empfehlung der Basler reagieren die Makler durchaus wohlwollend: Zur Unfallversicherung müsse man „schon klar feststellen“, dass das Preis- und Leistungsverhältnis der Basler Unfallversicherung „extrem gut“ sei, heißt es hierzu.
Allerdings gebe es einen „Wermutstropfen“: So würden Vorerkrankungen in der Variante ohne Gesundheitsfragen ab einer Mitwirkung von 75 Prozent angerechnet. „Somit ist diese Absicherung auch nicht mehr ideal, wenn die versicherte Person schon erhebliche Vorerkrankungen besitzt“, so das Urteil der Autoren. „Aber auch künftige Vorerkrankungen werden angerechnet, so dass unsere Präferenz in der Unfallversicherung nicht bei der Basler liegt“, ergänzen die Bierls.
Auch das Alternativprodukt „Kinderinvest mit BUZ“ ist aus Sicht der Makler nur auf den ersten Blick eine geeignete Alternative. Dass man sein Kind auf diese Weise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen absichern könne, klinge zwar super, sei es aber nicht. Denn: „Die monatlich abgesicherte Rente liegt bei 500 Euro und Nachversicherungsgarantien gibt es auch nicht.“
Deutlich besser kommt die „SBU“ der Basler für Kinder ab 10 Jahren an. Das Produkt würde vom Versicherer „völlig zurecht“ angepriesen. „Es gibt faktisch keine sinnvollere Möglichkeit für sein Kind ab dem 10. Lebensjahr, als eine reine Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung.“
„Die Tipps der Basler Versicherung gehen in die richtige Richtung, teilweise kann man es aber besser absichern bei einer anderen Gesellschaft“, lautet das Fazit der Autoren. Zudem sollte man eine umfangreiche Absicherung für das Kind eher über die Sparten Leben und Kranken bewerkstelligen (Ausnahme wäre nur die private Unfallversicherung), wie es heißt.
Warum hat sich die Basler für eine Kündigung entschieden?
Zur Frage, warum die Basler die Kinderabsicherungen überhaupt kündigt, können die Makler „nur Mutmaßungen anstellen“.
Zum einem sei denkbar, dass die Ausgaben die Einnahmen „bei weitem übersteigen“. Das wäre „ein typischer Fall“, merken die Autoren an. Doch müsse dies noch keine Kündigung bedeuten: „Hier hätte man als Gesellschaft aber auch das Vehikel einer Beitragssteigerung gehabt“, wie etwa in der Kfz-Versicherung oder auch in der Wohngebäudeversicherung. „Das wäre die bessere Lösung für die versicherten Kunden gewesen als eine Kündigung des Vertrages“, befinden die Makler.
Die zweite Möglichkeit sei, dass sich die Basler in dem Bereich nicht mehr engagieren wolle. So biete die Basler Versicherung auf dem Papier sehr attraktive Produkte mit ihrer Unfallversicherung Gold & Silber, Risikolebensversicherung und auch der Berufsunfähigkeitsversicherung, schildern die Autoren. Hier betreibe man derzeit „auch ein sehr aggressives Marketing und auch die Finanztest und diverse Vergleichsportale belohnen die derzeitigen Produkte mit vorderen Plätzen“. Vielleicht habe sich der Fokus der Basler „jetzt klar verschoben und man sagt, dass man diese Art der Absicherung für Kinder nicht mehr haben möchte.“
Wie die Gründe für die Kündigung lauten, kann letztlich nur die Basler selbst erklären. Und so äußerte sich der Versicherer am Mittwoch zu den Fragen von Pfefferminzia:
Pfefferminzia: „Die Basler macht vom Kündigungsrecht Ihrer Kinderinvaliditätsversicherung Gebrauch“, berichten die Makler Tobias und Stefan Bierl. Demnach nimmt die Basler ihr kollektives Kündigungsrecht wahr und kündigt allen Kunden den Vertrag, die eine Kinderinvaliditätsversicherung oder den Junior Schutz Plus Brief besitzen. Können Sie diese Aussagen bestätigen?
Antwort: „Es trifft zu, dass wir den betreffenden, sehr kleinen Bestand, zurück zeichnen. Es handelt sich um eine Bestandsgröße im niedrigen vierstelligen Bereich.“
Wie lauten die Gründe für dieses Vorgehen?
Antwort: „Als Versicherungsunternehmen sind wir verpflichtet, im Rahmen eines wirksamen Risikomanagements die Tragfähigkeit von Versicherungsrisiken zu beobachten und zu bewerten. Dabei steht auch die zukünftige Wahrung der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Interessen der Versicherungsnehmer im Fokus der Prüfung. Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie verfolgen wir daher die konsequente Ausrichtung entlang der Zielsegmente im Privatkundenkundengeschäft mit Fokus auf Wachstum in der standardisierten und mengengetriebenen Einzelunfallversicherung.“
Welche Alternativen bieten Sie Ihren Kunden an?
Antwort: „Wir stehen unseren Kunden beratend zur Seite und zeigen ihnen verschiedene Ausweichoptionen auf, die sich nach der individuellen Lebenssituation des Kindes und auch des Kunden richten. So z.B. unsere Unfallversicherung, unsere KinderVorsorge Invest Vario oder unsere Basler Berufsunfähigkeitsversicherung.“
„Ist man jetzt schon erheblicher erkrankt, aber noch kein Leistungsfall, so ist das Verhalten natürlich sehr ärgerlich“, berichten die Makler. Können Sie den Unmut nachvollziehen? Wie bewerten Sie diesen Vorwurf?
Antwort: „Wir versuchen in allen Fällen gemeinsam mit dem Kunden mögliche Alternativen zu finden. Dabei steht die bestmögliche Absicherung des Kindes im Vordergrund, die unter den individuell gegebenen Umständen möglich ist. Wir bieten hier für Rückfragen einen Auskunftsservice per Telefon und E-Mail an.“