Eingangsbereich des Landgerichts Hildesheim. © picture alliance / Holger Hollemann/dpa | Holger Hollemann
  • Von Lorenz Klein
  • 01.12.2020 um 11:44
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Das Landgericht Hildesheim hat einen Mann aus Lehrte dazu verurteilt, rund 900.000 Euro Krankentagegeld plus Zinsen in Höhe von fast 200.000 Euro zurückzuzahlen. Der 45-Jährige hatte seinen privaten Krankenversicherer „über seine tatsächlich nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit getäuscht“, so das Gericht.

Was ist geschehen?

Ein Mann aus Lehrte (Region Hannover) hat sich nach mehreren Jobwechseln zwischen 2008 und 2017 immer wieder krankschreiben lassen und dafür Krankentagegeld von seinem privaten Krankenversicherer erhalten. Die erhaltenen Leistungen belaufen sich nach neun Jahren auf insgesamt 898.700 Euro.

Trotz der wiederholten Krankschreibungen studiert der vermeintlich arbeitsunfähige Arbeitnehmer nebenbei Medizin – und schließt das Studium auch erfolgreich ab. Die Versicherung findet das heraus und klagt vor Gericht auf eine Rückerstattung der Gelder.

Das Urteil

Das Landgericht Hildesheim verurteilt den 45-Jährigen am Montag dazu, die rund 900.000 Euro Krankentagegeld plus Zinsen in Höhe von fast 200.000 Euro zurückzuzahlen – insgesamt gut 1,1 Millionen Euro.

Der Mann habe die Versicherung „über seine tatsächlich nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit getäuscht“, befand das Gericht laut NDR 1 Niedersachsen. Das erfolgreich absolvierte Medizinstudium zeige, dass der Mann nicht vollständig arbeitsunfähig gewesen sei, so die Richter. Da er zudem weder vor Gericht noch bei einem Amtsarzt erschienen sei, habe sich die Kammer auch nicht vom Gegenteil überzeugen können.

Wie „Bild“ über das Urteil berichtete, hatte der damalige Student nach Auffassung des Gerichts „immer wieder hochdotierte Jobs angenommen, um sich kurze Zeit später wegen massiver psychischer Probleme nach angeblichen Verkehrsunfällen und Überfällen krankschreiben zu lassen“.

Der Beklagte hatte hingegen argumentiert, dass sein Studium als Trauma-Therapie zu verstehen gewesen sei. Doch das Gericht folgte dieser Darstellung nicht.

Der Mann kann das Urteil laut NDR anfechten. Zugleich komme auf den Lehrter aber noch ein Strafprozess wegen Betrugs zu, wie „Bild“ schreibt. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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