Sie tragen einprägsame Namen wie NichtraucherHelden-App, M-sense Migräne oder auch HelloBetter Panik – seit Oktober 2020 können Patienten Gesundheits-Apps von ihrem Arzt, Therapeuten oder Psychotherapeuten verschrieben bekommen. Die „Apps auf Rezept“ unterstützen zum Beispiel die Therapie von Depressionen, Angst- und Schlafstörungen, Migräne, Adipositas oder Diabetes – und sie sollen Menschen auf vielerlei Weise helfen: Das Ziel ist, Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern.
All diese elektronischen Helferlein werden unter dem Sammelbegriff „digitale Gesundheitsanwendungen“, kurz DiGA, zusammengefasst. Den Weg zur kostenlosen DiGA, frei Haus von der Krankenkasse, hat das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vom 9. Dezember 2019 geebnet. Die Politik hat damit einen neuen Leistungsanspruch geschaffen, um die Gesundheitsversorgung der gesetzlich Krankenversicherten im digital-anämischen Deutschland endlich zu modernisieren. Soweit der Plan.
Tatsächlich aber ist die „App auf Rezept“ bei den Bundesbürgern noch nicht so recht angekommen. Das Thema DiGA scheine bei Verbrauchern derzeit kaum eine Rolle zu spielen, teilte kürzlich die Kölner Rating-Agentur Assekurata mit und beruft sich dabei auf eine Umfrage vom Februar 2022. Daran beteiligten sich 630 Personen, die sich jeweils unterteilten in 319 privat und 311 gesetzlich Versicherte.
Demnach wissen nur knapp 30 Prozent der GKV- und 26 Prozent der PKV-Kunden überhaupt von der Möglichkeit, sich Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben zu lassen. Und aus diesem eher überschaubaren Kreis hat wiederum nur ein einstelliger Prozentanteil schon einmal eine solche Gesundheits-App beantragt. „Selbst unter den Chronikern, die theoretisch die ideale Zielgruppe für die langfristige digitale Unterstützungsleistungen der DiGA sind, ist die Bekanntheit mit 27,9 Prozent bei PKV- und 30,9 Prozent bei GKV-Kunden nur marginal stärker ausgeprägt“, berichtet Studienautorin und Assekurata-Analystin Lea Bell.
Die Ergebnisse werfen auch ein Schlaglicht darauf, inwieweit eigentlich privat Krankenversicherte ebenfalls in den Genuss von Diga kommen, wo doch das DVG vorrangig für die GKV geschaffen wurde. Katharina Dannhof, Expertin für digitale Gesundheitsanwendungen beim PKV-Verband, betont auf Nachfrage, dass die privaten Krankenversicherer „Apps auf Rezept“ beziehungsweise Diga unabhängig von den Regelungen des DVG erstatten können.
„Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen Diga in der PKV keiner Zulassung durch eine Bundesbehörde“, so Dannhof. Tatsächlich müssen erstattungsfähige Anwendungen im Rahmen der GKV vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bewertet und im DiGA-Verzeichnis veröffentlicht werden. Darin sind derzeit (Stand: Ende September 2022) rund 35 Anwendungen aufgelistet.
Wenn also die privaten Krankenversicherer Apps & Co. unabhängig von den Regelungen des DVG erstatten können – tun sie es dann auch? Das Analysehaus Morgen & Morgen hat die Entwicklung genauestens verfolgt und beobachtet demnach „eine zunehmende Umsetzung der Anforderungen aus dem DVG in den Bedingungen der PKV-Tarife“. Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen, beziffert den Anteil der PKV-Anbieter, die digitale Gesundheitsanwendungen als festen individuellen Leistungsbestandteil in ihr Tarifwerk integriert haben, auf aktuell 50 Prozent.
Der große Unterschied zwischen GKV und PKV ist hier, dass der Leistungs- und Erstattungsanspruch für gesetzlich Krankenversicherte durch Paragraf 33a SGB V definiert ist, während privat Versicherte in den Vertrag schauen müssten, den sie mit ihrem Anbieter geschlossen haben. Die Ansprüche und Leistungen könnten daher je nach Anbieter variieren, wie Analyst Ludwig klarstellt. Die Erstattung der digitalen Gesundheitsanwendungen seitens des PKV-Versicherers folgt demnach einem vertraglich vereinbarten Prozentsatz. „Die meisten PKV-Anbieter zahlen in diesem Bereich zwischen 80 und 100 Prozent der Leistung“, so Ludwig.
Seite 2: PKV-Anbieter haben im Zuge des Gesetzes nachgezogen

Wie unterschiedlich die Diga-Erstattung bei einem privaten Versicherungs- unternehmen gehandhabt wird, zeigt das Beispiel der Versicherungskammer. „Wir halten Diga für eine sinnvolle Ergänzung in der Patientenversorgung. Deshalb erstatten wir Anwendungen in den meisten unserer Vollversicherungstarife“, sagt Isabella Martorell Naßl, Vorstandsvorsitzende der Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer.
„Nur in Vollversicherungstarife, die einen etwas geringeren Leistungskatalog haben und deshalb besonders kostengünstig sind, haben wir Diga nicht aufgenommen“, so Naßl. Hier gehe man davon aus, dass Kunden ganz bewusst einen günstigen Tarif gewählt hätten. „Diesen Wunsch wollen wir respektieren“, so die Kranken-Chefin. Wieder etwas anders sieht es in den Krankenzusatztarifen der Versicherungskammer aus: Da gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf einen 100-prozentigen Ersatz ärztlich verordneter Diga hätten, bestehe deshalb „in unseren Zusatztarifen für GKV-Versicherte kein Bedarf für eine Erstattung“, wie Naßl ergänzt.
GKV-Patienten erhalten also eine Diga-Erstattung, während PKV-Patienten nicht selten leer ausgehen. Der Makler und PKV-Spezialist Sven Hennig dürfte diese Sichtweise wohl als etwas zu einseitig einstufen. „Fairerweise muss man sagen, dass ,Apps auf Rezept‘ in vielen Tarifen der PKV schon drin waren, bevor es das DVG gab.“ Zudem hätten einige Anbieter im Zuge des Gesetzes nachgezogen. Und dann hätte noch der eine oder andere Versicherer in der letzten Zeit Formulierungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen im Rahmen sogenannter Klarstellungen, im Rahmen einer Beitragsanpassung oder im Falle einer Bedingungsänderung in die Bedingungen neu aufgenommen. Das sei in der PKV grundsätzlich schwieriger, so Hennig, „weil sie dort nicht ohne Weiteres einfach Leistungen hinzunehmen können in einem bestehenden Vertrag“. Im Neugeschäft sei das deutlich einfacher.
Morgen-&-Morgen-Analyst Ludwig erwartet immerhin, dass die Zahl der Versicherer, welche die digitalen Gesundheitsanwendungen „in absehbarer Zeit in ihr Tarifwerk integrieren, weiter steigt“. Schließlich sei der Markt hart umkämpft und jeder Versicherer bestrebt, den Kampf um potenzielle Neukunden mit attraktiven und vor allem zeitgemäßen Tarifen für sich zu entschieden, so Ludwig. Motto: Was für gesetzlich Versicherte gilt, möchte auch die private Krankenversicherung bieten. Das werde zunehmend ein Thema in der Vermittlung sein, ist der Experte überzeugt – daher seien diese Tarifeigenschaften auch „bereits in unserer Vergleichssoftware filterbar und hinsichtlich ihrer Leistung vergleichbar“.
„Doch so leicht ist das in der Umsetzung nicht“, gibt der Analyst noch zu bedenken. Der PKV-Verband fordere daher einen diskriminierungsfreien Zugang zur Telematik-Infrastruktur sowie eine Berücksichtigung im Gesetz mit den Spezifika der PKV. Erklärtes Ziel sei eine Teilhabe aller Versichertengruppen. Ausgang weiter offen.

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