Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband bestätigt haben, verständigten sich beide Seiten auf eine Erhöhung des so genannten Orientierungswertes um 1,6 Prozent. Dabei handelt es sich um den Preis, den die Kassen pro Leistung bezahlen. Die Steigerung entspreche dem Inflationsausgleich. Auch für Hygiene und die Bestimmungen durch die Datenschutzgrundverordnung würde es zusätzliche finanzielle Mittel geben.
Laut Andreas Gassen, KBV-Vorsitzender, könne dieser Orientierungswert außerdem um die sogenannte Veränderungsrate in Höhe von 0,3 Prozent ansteigen. Die Rate gibt an, wie weit sich die Krankheitshäufigkeiten (Morbidität) entwickelt haben. Damit könnte insgesamt eine Erhöhung von knapp unter zwei Prozent erreicht werden. Andreas Gassen räumte dabei ein, dass es durchaus „etwas mehr“ hätte sein können.
„Arzthonorare steigen merklich, ohne Beitragszahler zu überfordern“
GKV-Sprecher Florian Lanz sprach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von einem guten Ergebnis. „Damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern.“ Bestandteil seien demnach auch weitere 70 Millionen Euro mehr für den Anstieg von Morbidität. Durch eine erwartete Zunahme von Einzelleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen rechneten die Kassen daneben mit einem weiteren Honoraranstieg von rund 400 Millionen Euro.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.