Hautkrebs wird ein Fall für die Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht nur für Unfälle, sondern auch für Berufskrankheiten zuständig. Zukünftig fällt eine Form des hellen Hautkrebs in diese Kategorie. Betroffene, die ihren Beruf überwiegend im Freien ausüben, erhalten dann Leistungen, die weit über die von GKV und PKV hinausgehen.
Die Hautkrebsvorsorge gehört zu einer der wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Patienten die an einer bestimmten Hautveränderung leiden, können jetzt auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen
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