Hamburger Modell

Lauterbach spricht sich für Wahlrecht von Beamten bei Krankenversicherung aus

Beamte sollten bundesweit frei entscheiden können, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen, findet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Laut einem Medienbericht würde er es begrüßen, wenn andere Bundesländer das sogenannte Hamburger Modell einführen würden.
Karl Lauterbach
© picture alliance / photothek | Joerg Carstensen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fände es gut, wenn das sogenannte Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe für Beamte überall in der Bundesrepublik gelten würde. Ziel ist es, dass Beamte überall in Deutschland frei entscheiden können, ob sie sich lieber privat oder gesetzlich versichern wollen. Das berichtet die „Bild“. Der Zeitung sagte Lauterbach, er „würde es begrüßen, wenn weitere Länder das Wahlrecht einführen würden“.

Hintergrund: Wer über einen Beamtenstatus verfügt, ist in aller Regel privat versichert. Das Modell der Beihilfe, über die Beamte einen Teil ihrer Krankenversicherungskosten von ihrem Dienstherrn erhalten, führt dazu, dass Beamte je nach Bundesland lediglich 30 bis 50 Prozent über eine private Restkostenversicherung absichern müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es für Beamte kein gleichwertiges Modell, sodass in den allermeisten Fällen für Beamte eine private Krankenversicherung (PKV) einfach finanziell interessanter ist.

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In Hamburg gilt seit August 2018 aber das „Gesetz über die Einführung der pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“. Neu-Beamte und Beamte, die bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, können sich für diese Beihilfe entscheiden. Die Hälfte der Versicherungskosten wird diesen Beamten erstattet. Bislang haben neben Hamburg noch Brandenburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg dieses Modell eingeführt.

Und wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Die „Bild“ hat nachgefragt. In Sachsen soll das Wahlrecht für alle Neubeamten ab dem kommenden Jahr gelten, in Mecklenburg-Vorpommern im Laufe des Jahres eingeführt werden, in Nordrhein-Westfalen noch in der laufenden Legislaturperiode. In Niedersachsen plant man die Umsetzung auch, wann steht nicht fest.

In Schleswig-Holstein gewährt das Land Beamten in Härtefällen künftig den Arbeitgeberanteil in der GKV von 50 Prozent. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen gibt es keine entsprechenden Pläne, Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen sich noch nicht festlegen.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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