GKV und PKV

Honorarkommission legt Vorschläge zur Vergütungsreform vor

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll reformiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb vor einiger Zeit ein Gutachten von der Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) gefordert – nun ist es fertig. Hier kommen die Details.
© picture alliance/Christophe Gateau/dpa
Hatte das Gutachten angefordert: Gesundheitsminister Jens Spahn.

Die Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat kürzlich ihren Bericht zur Zukunft der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt, den das Bundesgesundheitsministerium angefordert hatte. Das bisherige System habe sich in der Praxis „nicht bewährt“, heißt es im Gutachten. Medizinische Innovationen seien bisher nicht schnell und rechtssicher genug umsetzbar gewesen. Eine Reform müsse her.

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Die Gutachter sehen vor allem die Bundesärztekammer (BÄK) und die private Krankenversicherung (PKV) in der Pflicht, eine Vergütungsreform auszuhandeln. Für die vertragsärztliche Versorgung sollen zudem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in der bundesweiten Verantwortung bleiben. Und auch auf regionaler Ebene könnten die bisherigen Mechanismen „grundsätzlich beibehalten werden“, so die Gutachter.

Inhaltlich schlägt die KOMV eine sogenannte „partielle Harmonisierung“ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ) vor, wie das Bundesgesundheitsministerium berichtet. Laut der Kommission solle es in Zukunft sowohl Bausteine geben, an denen beide Seiten gemeinsam arbeiten, sowie auch Bereiche, in denen Unterschiede bleiben sollen.

Gemeinsame Baustellen seien unter anderem die Definition der ärztlichen Leistungen und die relative Kostenbewertung. Für beide Bereiche sollen laut Kommission bald neue gemeinsame Gremien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung zuständig sein.

Keine einheitliche Honorarordnung

Eine Einheitsgebührenordnung für Ärzte lehnt die Kommission ab – Unterschiede zwischen GKV und PKV sollen bestehen bleiben. Hier könnten in Zukunft aber auch neue Gesichtspunkte einfließen; beispielsweise regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Einheitliche Definitionen soll es laut der KOMV hingegen bei den Mindestqualitätsstandards für die vertrags- und privatärztliche Versorgung geben. Die Vertragspartner sollten zudem auch noch weitergehende Anforderungen festlegen können.

Dazu Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands:

„Es ist eine gute Nachricht für das duale deutsche Gesundheitssystem, dass die Wissenschaftler keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen empfehlen“, lobt Reuther den Vorstoß. „Denn angesichts der bestehenden Versicherungssysteme mit ihren sehr unterschiedlich gestalteten Vergütungsregeln würde sich durch eine erzwungene Zusammenlegung in der medizinischen Versorgung nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren verändern.“

Den Vorschlag einer „partiellen Harmonisierung“ lehne er hingegen ab. Dieser sei „offenkundig der Versuch eines Kompromisses nach kontroversen wissenschaftlichen Debatten in der Kommission“ und eigne sich nicht „für eine konkrete Umsetzung in die technische, juristische und medizinische Praxis der ärztlichen Vergütung“, so Reuther.

Wolfgang Greiner, Vorsitzender der KOMV, sieht das anders. Das Modell sei „eine sinnvolle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem“, erklärte er. Es biete „zahlreiche Vorteile“, vor allem aber würden „Transparenz und Praktikabilität“ innerhalb des Systems erhöht.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigt sich zuversichtlich:

„Ich danke den Mitgliedern der Kommission für ihre intensive und konstruktive Arbeit“, sagte er bei der Übergabe des Gutachtens. Er wolle den Bericht nun prüfen „und gemeinsam mit dem Koalitionspartner entscheiden, ob und wie wir mit den Vorschlägen umgehen wollen.“

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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