Medizinisches Cannabis soll endlich den vorgeschriebenen Bewertungsvorgang für Arzneimittel durchlaufen müssen – fordert der Verband der Ersatzkassen (VDEK). Anlass ist der Umstand, dass der Gemeinsame Bundesausschuss demnächst eine Richtlinie erarbeiten soll, wie das auch Medizinal-Cannabis genannte Heilmittel künftig eingesetzt werden soll.
„Seit 2017 besteht ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf medizinisches Cannabis. Doch es fehlen nach wie vor die erforderlichen Wirkungsnachweise und Nutzenbelege“, bemängelt VDEK-Vorstandschefin Ulrike Elsner. Solange die Nutzenbelege nicht vorlägen, könnten die gegenwärtig vom Bundesausschuss zu treffenden Entscheidungen nur befristeten Übergangscharakter haben.
Nun haben die Ersatzkassen ein Forderungspapier verfasst. Es gilt für den Fall, dass Cannabis in der Medizin eine dauerhafte Rolle spielen soll – und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Derzeit regelt übrigens Paragraf 31 im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) einiges davon. Nun aber die Forderungen des VDEK im Einzelnen:
Solange das nicht der Fall ist, fordert der VDEK folgendes:
Das Forderungspapier können Sie hier herunterladen.
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