Elektronische Patientenakte

Bundesregierung unzufrieden mit ePA-Nutzerzahlen

Bis Ende Juni haben erst etwas mehr als 704.000 gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte angelegt – zu wenige, findet die Bundesregierung. Aber sie weiß schon genau, wie sie die Nutzerzahlen steigern will.
ePA
© picture alliance / Zoonar | Sirijit Jongcharoenkulchai
Ein Mann am Handy: Seit 2021 müssen Krankenkassen ihren Kunden die elektronische Patientenakte anbieten.

Die Bundesregierung zeigt sich mit den bisherigen Nutzerzahlen der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht zufrieden. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur „DTS“ vorliegt. Bis Ende Juni seien 704.050 solcher Akten angelegt worden, heißt es darin – seit 2021 müssen Krankenkassen diese anbieten.

ePA als Opt-out-Lösung

Die Gründe für die niedrigen Zahlen liegen laut der Bundesregierung unter anderem im aufwendigen Beantragungsprozess einer ePA. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, heißt es in der Antwort. Im Koalitionsvertrag ist bereits die Neugestaltung der elektronischen Patientenakte als widerspruchsbasierte Anwendung (Opt-out) vorgesehen. Das bedeutet, dass Versicherte automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Der Entwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz) sieht es vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten künftig automatisch mit elektronischen Patientenakten versorgen. So soll eine gleichberechtigte Teilhabe aller gesetzlich Versicherten an den Vorzügen der ePA für die Versorgung gewährleistet werden, wird die Regierung vom Nachrichtendienst „DTS“ weiter zitiert.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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