Deutsche Gesundheitskasse Degeka

Bafin prüft unerlaubte Versicherungsgeschäfte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Deutsche Gesundheitskasse Degeka aus Dresden ins Visier genommen. Es liege der Verdacht vor, dass das Unternehmen unerlaubte Versicherungsgeschäfte betreibe.
© Kai Hartmann
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Die Deutsche Gesundheitskasse Degeka biete auf ihrer Internetseite www.degeka.org eine Krankenversicherung mit der Bezeichnung „Basistarif KVBT“ an, die Leistungen beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus und im Ausland umfassen soll, berichtet die Aufsichtsbehörde Bafin.

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Auch ein Krankentagegeld-Produkt (Zusatztarif KTG) und einen Krankenhaustagegeld-Tarif (Zusatztarif KHTG) habe die Degeka im Angebot.

Das Problem:

„Das Unternehmen verfügt nicht über eine Erlaubnis zum Betreiben von Versicherungsgeschäften“, heißt es von der Bafin weiter.

Auf der Webseite der Degeka, die nach eigenen Angaben am 14. April 2017 durch 18 „geschäftsfähige deutsche Staatsangehörige in Dresden“ gegründet wurde, findet man eine Stellungnahme zum Thema:

„Die Bafin ist ein nichtrechtsfähiges Unternehmen, gemäß den Richtlinien des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der EU. Sollten Sie sich für uns entscheiden wollen, müssen sie sich im Klaren sein, dass die Bafin für die Deutsche Gesundheitskasse und auch für die Deutschen Staatsangehörigen nicht verantwortlich ist. Deren Handeln beruht eindeutig nur im Rechtskreis des Vereinten Deutschlands (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet der EU). Eine Anfrage bei dieser nicht rechtsfähigen Firma ist unnötig.“

Im Impressum der Degeka wird unter Aufsichtsbehörde folgende angegeben: „Reichs-Versicherungsamt, Spreeweg 1, 1 Berlin“. Verantwortlich für den Inhalt der Website sei die „Die Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz“. Die Urkunde der Anerkennung als rechtsfähiger Verein wurde vom „Staatssekretär des Innern Deutsches Reich“ ausgegeben. Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte beim „Deutschen Reichsgericht“.

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