Die Beiträge für die private Krankenversicherung steigen im kommenden Jahr. Etwa die Hälfte der Versicherten ist davon betroffen. Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Aussagen des PKV-Verbands, wird die durchschnittliche Erhöhung im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen. Bei einigen betrage diese Erhöhung jedoch deutlich über 100 Euro.
Insbesondere aufgrund der niedrigen Zinsen und des medizinischen Fortschritts gebe es seit längerem immer wieder extreme Beitragssprünge. Ob und wann die Prämien erhöht werden dürfen, regeln Paragraf 203 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und Paragraf 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Zwei auslösende Faktoren für eine Beitragsprüfung gibt es dabei. Der erste ist die Abweichung der erwarteten von den einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent. Der zweite ist die Abweichung der erforderlichen von den einkalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent.
Liegen diese Faktoren nicht vor, muss der Beitrag stabil bleiben. Kommt es dann aber doch mal zur Beitragsanpassung fällt diese oft größer aus, weil die Versicherer die Veränderungen der Vorjahre mit einkalkulieren. Die PKV versucht deshalb bereits seit Jahren, eine Regelung zu erwirken, die eine gleichmäßigere Beitragsentwicklung ermöglichen würde.
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