Beamte spielen in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine wichtige Rolle. Rund jeder zweite Vollversicherte hat einen Beihilfeanspruch. Auch für Makler können sie eine attraktive Zielgruppe sein, besonders Beamtenanwärter oder junge Beamte, die auf der Suche nach einer Krankenversicherung sind. Allerdings ist es wichtig, die Besonderheiten der Zielgruppe zu kennen.
Beamte bekommen für Krankheitskosten Unterstützung von ihrem Dienstherrn. Anders als ein Arbeitgeber übernimmt er im Rahmen der individuellen Beihilfe nicht einen Teil der Versicherungskosten, sondern beteiligt sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den tatsächlich anfallenden Kosten.
Beihilfe ist Ländersache
Üblich in der Beihilfe sind Sätze von 50, 70 oder 80 Prozent. Beamte im aktiven Dienst bekommen in der Regel 50 Prozent, mit mehreren Kindern auch mehr. Im Ruhestand liegt der Satz bei 70 Prozent. Für wen welcher Satz gilt, unter welchen Umständen Familienangehörige ebenfalls beihilfeberechtigt sind und vor allem an welchen Kosten sich der Dienstherr voll oder in begrenzter Höhe beteiligt, ist in der Beihilfeverordnung festgeschrieben. Davon gibt es allerdings nicht nur eine, sondern 17. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln, hinzu kommt die Bundesbeihilfeverordnung für Bundesbeamte.
Beihilfetarife decken Restkosten, aber nicht alle
Den offenen Prozentsatz der Krankheitskosten können Beamte über eine private Krankenversicherung abdecken. Beihilfetarife (auch Restkostenversicherung genannt) sind auf die speziellen Bedürfnisse von Beamten abgestimmt und in verschiedenen Preis- und Leistungskonstellationen erhältlich. Viele Versicherer bieten modulare Lösungen, bei denen sich Bausteine ergänzen lassen – beispielsweise für ein Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus oder im Zahnbereich.
Ein attraktiver Zusatz können Beihilfeergänzungstarife sein, die beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden wie der PKV-Vertrag. Wichtig: Sie ergänzen nicht die Leistungen des PKV-Tarifs, sondern sie ergänzen die Beihilfe – und schließen so mögliche Kostenlücken. Einige Leistungen, die ein guter PKV-Vertrag enthält, sind nicht beihilfefähig oder nur bis zu festgelegten Höchstgrenzen. Prominente Beispiele sind Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte und hochwertiger Zahnersatz. Liegt der Preis einer Sehhilfe über der Höchstgrenze, zahlt die PKV zwar ihren Prozentanteil auf den vollen Preis, die Beihilfe zahlt aber nur bis zur Höchstgrenze. Den Rest müsste der Versicherte aus eigener Tasche zahlen – oder er sichert solche Risiken über einen Beihilfeergänzungstarif ab.
Alternativen zu Beihilfetarifen
Beihilfetarife dürften für den Großteil der Beamten die beste Lösung sein. Makler sollten dennoch wissen, dass es auch Alternativen für die Absicherung der Krankheitskosten gibt. In mehreren Bundesländern können Beamte statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Diese übernimmt (ähnlich wie ein Arbeitgeber) 50 Prozent der Kosten für die Krankenversicherung. Dabei kann es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handeln.
Für Beamte und Beamtinnen ist es ein komplexes Unterfangen, die richtige Krankenversicherung zu finden – zumal es sich meist um eine Entscheidung fürs Leben handelt. Beihilfeverordnungen sind nicht einfach zu durchschauen und das PKV-Angebot ist vielfältig. Für Makler und Maklerinnen eröffnen sich dadurch große Chancen. Sie können ihre Expertise ausspielen und mit dem Kunden seine individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten besprechen und den passenden Beihilfetarif mit den benötigten Bausteinen auswählen.