Bei geschwächtem Immunsystem

Welche Krankenkasse die FFP-Schutzmaske bezahlt

Für Menschen, die auf eine Chemotherapie oder auf eine Organtransplantation angewiesen sind, können FFP-Schutzmasken, wie sie Klinikpersonal nutzen, überlebenswichtig sein. Ein Online-Portal hat bei den Krankenkassen abgefragt, ob sie die Kosten dafür übernehmen.
© Pixabay
Pfleger mit Schutzmaske: Bei besonders geschwächten Menschen reicht eine gewöhnliche Stoffmaske nicht aus.

Die einfache Schutzmaske aus Stoff, wie sie derzeit beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr Pflicht ist, schützt den Träger selbst nicht. Dafür sind sogenannte FFP-Masken nötig, wie sie Personal in Kliniken sowie Pflegeeinrichtungen tragen. Auch Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die etwa gerade eine Organtransplantation hinter sich haben oder sich in einer Chemotherapie befinden, müssen sich mit einer solchen Maske vor Krankheitserregern schützen.

In einem solchen Fall werde oft ein Rezept für eine entsprechende Schutzmaske ausgestellt, schreibt das Online-Portal „PTA in Love“, das sich mit seinem Angebot an Pharmazeutisch-Technische Assistenten in öffentlichen Apotheken richtet.

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Aber werden die Kosten für die Schutzmasken auch von den Krankenkassen übernommen? Das hat das Portal bei mehreren Krankenversicherern abgefragt. So zahlt beispielsweise die Barmer bei einer FFP-Maske auf Rezept, etwa nach einer Organtransplantation. Das gelte „aber nur für einen eng begrenzten Zeitraum, der sich an der Genesung des Patienten orientiert“, sagte ein Sprecher dem Portal.

Keine Masken auf Rezept bei AOK und DAK

Dagegen gibt es bei der AOK und DAK keine Schutzmasken auf Rezept. Atemschutzmasken seien nicht als Kassenrezept verordnungsfähig, heißt es von der AOK. Ausnahmen für Patienten mit bestimmten Erkrankungen gebe es nicht. Auch bei der DAK fällt „persönliche Schutzausrüstung“ nicht in den Leistungsbereich, wie der Versicherer dem Online-Portal mitteilte.

Die AOK sieht aber die Möglichkeit, Schutzmasken unter Umständen über die Pflegekasse abzurechnen. Voraussetzung dafür sei, dass ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehe. In diesem Fall könnten Angehörige sich die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel, darunter auch Schutzmasken, erstatten lassen.

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Autorin

Hannah

Dudeck

Hannah Dudeck arbeitete von April bis Juni 2020 als freie Redakteurin für Pfefferminzia.

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